TÜBINGEN. Sein genaues Alter, die Familienverhältnisse, sogar sein Name waren bis zuletzt nicht restlos klar. Trotzdem hat die Große Jugendstrafkammer am Landgericht Tübingen den aus dem kurdischen Mossul stammenden Mann heute Mittag wegen Vergewaltigung, Missbrauch, Drogen- und Führerscheindelikten zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt. Freigesprochen wurde der vermutlich 29-Jährige vom Vorwurf des Raubes und der räuberischen Erpressung.
Ein »schwieriges Verfahren mit einem schwierigen Angeklagten und schwierigen Zeugen« nannte den Vorsitzende Armin Ernst den Prozess in seiner Urteilsbegründung, bei dem die Öffentlichkeit zu mehreren Zeugenaussagen und sogar zu den Plädoyers ausgeschlossen blieb. Keine Zweifel hatte die Kammer aber daran, dass der Angeklagte eine 17-jährige nach Joint und Schnaps in seiner Wohnung vergewaltigt hatte. Deren Freundin, ein damals 13-Jähriges Mädchen aus derselben Bahnhofsclique, hatte er Wochen zuvor sexuell bedrängt und missbraucht, urteilte das Gericht, obwohl das Mädchen ihn als Zeugin entlastet hatte.
Diese »geschönte Aussage«, so der Vorsitzende, sei unter dem Einfluss von Freunden des Angeklagten, die sich vor Gericht als Begleiter des Mädchens ausgegeben hatten, so günstig für ihn ausgefallen. Der 3er-BMW des Mannes wurde eingezogen. (GEA)