TÜBINGEN. Die Gerichtsverhandlung zu einem Vorzimmer-Posten bei Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer beginnt überraschend erst nach der Wahl in der Universitätsstadt. Eine Gerichtssprecherin teilte am Freitag mit, der Gütetermin werde erst am 8. November stattfinden. Ursprünglich war der 20. Oktober anberaumt - also nur drei Tage vor der Oberbürgermeisterwahl in Tübingen. Der Termin sei auf Antrag des Rechtsanwalts der Stadt Tübingen verlegt worden, weil dieser zum ursprünglich anberaumten Datum aus persönlichen Gründen verhindert sei. Falls bei der Suche nach dem nächsten Oberbürgermeister ein zweiter Wahlgang nötig wird, wird dieser am 13. November erfolgen.
Die Klägerin, derzeit in Elternzeit, gibt an, für den Posten nicht berücksichtigt worden zu sein, weil sie im Bewerbungsgespräch eine frühere Liebesbeziehung mit Palmer offengelegt habe. Die Stadtverwaltung widerspricht dieser Darstellung.
Die Mitarbeiterin sei unter anderem abgelehnt worden, weil sie die Stelle nicht wie ausgeschrieben in Vollzeit habe antreten wollen, erklärte die Stadtverwaltung. Das Bewerbungsverfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen. Palmer sei selbst nicht in das Bewerbungsverfahren involviert gewesen. Die Universitätsstadt will vor dem Arbeitsgericht beantragen, die Klage in allen Punkten abzuweisen.
Palmers Mitgliedschaft bei den Grünen ruht bis Ende 2023 wegen eines Streits um Tabubrüche und Rassismusvorwürfe. Bei der Wahl Ende Oktober tritt er deshalb nicht für die Grünen, sondern als unabhängiger Kandidat an. (dpa)