TÜBINGEN. Wirte, die draußen Tische und Stühle aufstellen wollen, brauchen dafür eine Genehmigung. In Corona-Zeiten wuchs die Zahl beträchtlich. Die Erlaubnis gab’s umsonst. Das ist nun vorbei. Tübingen will zur früheren Regelung zurückkehren.
Von April bis Oktober dauert die Freiluft-Saison, in der Gebühren fällig werden. In der Altstadt sind es monatlich 7,50 bis 15 Euro pro Quadratmeter. Außerhalb des Altstadt-Bebauungsplans werden monatlich sechs bis zwölf Euro pro Quadratmeter verlangt. Die Besucher wissen meist gar nicht, dass das ein beträchtlicher Ausgabe-Posten für das Café oder die Kneipe sein kann.
Die genaue Höhe legt jeweils die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe fest. Für März und November entstehen den Wirten keine Kosten – das Wetter-Risiko ist eh schon groß.
Fallen Parkplätze dafür weg?
Bis 2020 hatte sich wenig verändert in der Außengastronomie. Mit der Pandemie änderte sich das schlagartig. Die Tübinger Stadtverwaltung genehmigte eine Erweiterung um maximal das Doppelte. Auf die Sondernutzungs-Gebühr wurde verzichtet. Besonders in der Altstadt war der Bedarf groß. 2023 wurde die Ausnahme-Regelung verlängert: Die Gastronomie sollte sich erholen.
Ab dem Frühjahr wird die Stadtverwaltung erst prüfen, ob sich die Zahl der Tische und Stühle jeweils mit den Interessen der Anwohner verträgt, die das Treiben im Freien vor ihren Fenstern oft völlig anders beurteilen als die Gäste der Lokale. Nicht jeder Gastronom oder Café-Betreiber kann damit rechnen, dass er genau so viel Fläche nutzen kann wie zuletzt – und für jeden genutzten Quadratmeter muss er bezahlen.
Die Verwaltung hat angekündigt, die Anträge wohlwollend zu prüfen. Unter Umständen werde man in der verkehrsberuhigten Altstadt sogar Parkplätze umwidmen, damit die Gäste genug Fläche haben. Oberster Grundsatz: Das Ganze soll verträglich sein – also die Interessen von Wirten und Anwohnern berücksichtigen.
Möglichst attraktiv bleiben
Wie’s langfristig gehandhabt wird, wird sich erst in einem längeren Prozess weisen. In der Altstadtrahmenplanung soll geklärt werden, wie öffentliche Plätze und Straßen künftig genutzt werden. Da sind feste Regeln für Außengastronomie und weitere Sondernutzungen zu erwarten. Doch darüber muss der Gemeinderat Ende kommenden Jahres entscheiden, wenn die Ausarbeitung vorliegt. Es geht dabei auch um die Attraktivität der Unistadt. (GEA)