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Tübinger Modellversuch läuft vorerst ohne Befristung weiter

Die »Modellstadt« Tübingen: Nicht jeder war erfreut vom Besucheransturm wie hier am Gründonnerstag.  FOTOS: MEYER, STURM, NIETHA
Die »Modellstadt« Tübingen: Nicht jeder war erfreut vom Besucheransturm wie hier am Gründonnerstag. FOTOS: MEYER, STURM, NIETHAMMER
Die »Modellstadt« Tübingen: Nicht jeder war erfreut vom Besucheransturm wie hier am Gründonnerstag. FOTOS: MEYER, STURM, NIETHAMMER

TÜBINGEN. Das Land Baden-Württemberg hat der Universitätsstadt Tübingen die Erlaubnis zur Fortführung des Modellversuchs »Öffnen mit Sicherheit« ohne Befristung auf ein Enddatum erteilt. Anstelle einer Frist soll der Modellversuch unterbrochen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Tübingen an drei Tagen in Folge über 100 liegt, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. Am 16. April lag sie bei 86,3 und damit deutlich unter der Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Tübingen (150,4 am 16. April) und in Baden-Württemberg (168,4 am 16. April).

»Nach der Genehmigung des Landes kommt es jetzt darauf an, ob die geplante Bundesnotbremse erlaubt, unseren Versuch fortzuführen«, sagt Oberbürgermeister Boris Palmer in der Mitteilung der Stadt. Bei einer Videokonferenz des Städtetags mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am heutigen Montag hat der Tübinger OB gemeinsam mit seinen Kollegen Markus Lewe aus Münster und Claus Ruhe Madsen aus Rostock dafür geworben, dass erfolgreiche Modellversuche fortgesetzt werden dürfen.

Im Rahmen des Modellversuchs »Öffnen mit Sicherheit« dürfen in Tübingen der Einzelhandel (auch Baumärkte), körpernahe Dienstleistungen und Kultureinrichtungen weiterhin gegen Vorlage eines Tübinger Tagestickets oder nach einem negativen Corona-Schnelltest direkt vor Ort geöffnet bleiben. Das Tübinger Tagesticket erhalten alle, die im Landkreis Tübingen wohnen oder in der Stadt Tübingen arbeiten, an den Teststationen im Stadtgebiet. Deren Standorte und Öffnungszeiten sind unter www.tuebingen.de/teststationen abrufbar. Kundinnen und Kunden, die bereits geimpft sind, müssen sich nicht testen lassen.

Die übrigen Vorgaben der heute in Kraft getretenen Corona-Landesverordnung wie der Wechselunterricht plus Testpflicht an den Schulen sowie die verschärften Kontaktbeschränkungen und die Ausgangssperre ab 21 Uhr für den Landkreis Tübingen gelten auch für das Tübinger Stadtgebiet. (pm)