TÜBINGEN. Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben an Silvester in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch in der Calwerstraße im Bereich der Kliniken darf kein Feuerwerk abgeschossen werden. Die Sperrzone umfasst folgende Grenzen: Belthlestraße, Schlossbergstaffel, Haeringstaffel, Schänzle, Alleenbrücke und Derendinger Allee im Westen, Kelternstraße und Am Stadtgraben im Norden, Wilhelmstraße, Am Lustnauer Tor, Mühlstraße, Eberhardsbrücke und Karlstraße sowie Uhlandstraße einschließlich der Straßenflächen. Auch auf der Platanenallee ist kein Feuerwerk erlaubt. In der Silvesternacht kontrollieren Polizei und Stadt das Feuerwerksverbot. Verstöße können mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro geahndet werden.
Darüber hinaus gilt vom 31. Dezember, 6 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr, ein Alkoholausschankverbot für Gastronomie und gaststättenähnliche Betriebe in der Altstadt. Auch To-go-Becher mit alkoholischen Getränken sind untersagt, ebenso der Konsum mitgebrachten Alkohols. Erlaubt ist nur Konsum von alkoholischen Getränken im Innenbereich und auf bewilligten Außenbewirtschaftungsflächen der Gastronomie. Mit dem Alkoholverbot will der Kreis das Coronavirus eindämmen. Sperrstunde ist in der Nacht auf Neujahr um 1 Uhr, sonst 22.30 Uhr. (a)