TÜBINGEN/KUSTERDINGEN. Eine Szene aus dem scheinbar idyllischen Landleben in einer Tübinger Kreisgemeinde: »Ich schlag Dich tot« und »Geh’ lieber rein, sonst bring ich alle um«. Dies sollen Vater und Sohn gegenüber einer Mieterin geäußert haben, als diese sich darüber beschwert hatte, dass die beiden einfach auf ihre Terrasse gekommen waren, ohne sie zu fragen. Die Mieterin holte die Polizei. Es folgte eine Anzeige.
Und am Mittwoch auch eine Verhandlung vor dem Tübinger Amtsgericht. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen die beiden Männer einen Strafbefehl verhängt. Sie sollten wegen Bedrohung, versuchter Nötigung und Nötigung 600 und 900 Euro Strafe zahlen. Dagegen legten sie Einspruch ein und Richter Merlin Bendisch musste sich mit der Sache befassen.
Wohnung mit Mieterin räumen
Das Amtsgericht hatte sich im vergangenen Jahr mit dem Vermieter schon einmal befassen müssen und damals eine Gewaltschutzentscheidung gegen ihn ausgesprochen. Zu der Verhandlung war der Mann nicht erst erschienen. Er wollte es offenbar weiter auf seine Tour machen und stellte Strom, Gas, Wasser in der Wohnung der Mieterin für fünf Tage ab und schickte ihr einen geharnischten Brief, dass, wenn sie bis zum 1. August 2019 nicht ausziehe, ein Räumungsunternehmen komme und alles ausräume, wahrscheinlich mitsamt der Vermieterin, denn die würde dann, laut Hausbesitzer, auf der Straße stehen. Man kann also davon ausgehen, dass das Verhältnis in dem Haus zwischen Vermieter und Mieterin schon über einen längeren Zeitraum nicht gerade das allerbeste war.
Was hatten nun der Vermieter, ein 78-jähriger Eigentümer mehrerer Häuser, und sein Sohn, 51 Jahre alt, am Mittwoch zu den Vorwürfen zu sagen. Sie stritten die Bedrohungen ab. Der Sohn gab allerdings ein »verpiss Dich« zu. Das will er an jenem 24. Juli 2019 auf der Terrasse gegenüber der Mieterin geäußert haben.
Dass es in solchen Streitfällen vielleicht besser ist, Rechtsanwälte einzuschalten, als das Recht in die eigenen Hände zu nehmen, das wollte am Mittwoch vor allem der 78-Jährige nicht wirklich einsehen. »Das Gewaltmonopol liegt beim Staat«, musste ihm deshalb Richter Bendisch klar machen.
Der Richter hatte auch »aus unterschiedlichen Richtungen« gehört, dass der Ruf des Vermieters in dem kleinen Ort zwischen Tübingen und Reutlingen nicht sehr gut sei. »Das haben wir aber nicht gehört«, empörte sich der 78-Jährige. »Wir haben null Probleme. Unser Ruf ist gut.«
Allerdings gab es in dem Haus und in einem anderen, das ebenfalls dem 78-Jährigen gehört, offenbar immer wieder Probleme zwischen Vermieter und Mietern. Inzwischen sind die aber wohl alle ausgezogen, was den Vermieter zu der Bemerkung veranlasste, dass jetzt »die Luft wieder rein« sei.
Höhere Geldstrafen möglich
Am Mittwoch sah es anfangs nicht nach einem kurzen Prozess und schon gar nicht nach Einsicht aufseiten der Angeklagten aus. Das änderte sich, als Bendisch ihnen erklärte, die Geldstrafe könnte durchaus auch höher ausfallen, weil die Staatsanwaltschaft den Tagessatz der Strafe mit 30 Euro für einen Mann, der zwei Häuser (mit vielen Mietparteien) besitzt, doch sehr niedrig angesetzt habe. Und außerdem habe der Gesetzgeber inzwischen entschieden, dass Gerichte auch Fahrverbote statt Geldstrafen verhängen können, weil die in manchen Fällen vielleicht wirksamer sind.
Es folgte eine zehnminütige Bedenkzeit, die dazu führte, dass beide Angeklagten ihren Einspruch zurücknahmen. Der 78-Jährige muss jetzt die 900 Euro zahlen, sein Sohn, dessen Verfahren gegen die Zahlung einer Geldbuße eingestellt wurde, 300 Euro an das Projekt »Clowns im Dienst« überweisen.
Die Zeuginnen brauchte man deshalb nicht mehr. Der ganze Hintergrund der Streitereien blieb daher weitgehend im Dunkeln. (GEA)