TÜBINGEN. Die Universitätsstadt Tübingen erlässt Familien, die im Januar und Februar keine Notbetreuung in Anspruch genommen haben, die Gebühren für die Kinderbetreuung. Das teilte die Stadtverwaltung in einer Pressemitteilung nun mit.
Der Gemeinderat hat die Regelung in seiner Sitzung am 4. Februar beschlossen. Damit müssen Familien, die ihre Kinder erst ab 22. Februar wieder betreuen lassen, auch im Februar keine Gebühren bezahlen.
Im vergangenen April hatte die Stadtverwaltung wegen der Corona-Pandemie die Gebühren für die Kinder- und Schulkindbetreuung komplett ausgesetzt. »Das ist dieses Mal anders«, sagt Bürgermeisterin Dr. Daniela Harsch. »Die Notbetreuung wird im zweiten Lockdown sehr stark in Anspruch genommen und alle Beschäftigten sind im Dienst. Wer die Notbetreuung nutzt, bezahlt die regulären Gebühren entsprechend der Satzung«. Da Frühstück und Imbiss entfallen, erhebt die Stadt aber kein Verpflegungsgeld – außer es wird ein Mittagessen angeboten.
Die Abrechnung der Gebühren kann sich verzögern. Der Aufwand für die manuelle Erfassung ist hoch. »Ich bitte alle Eltern dafür um Verständnis und Geduld«, sagt Daniela Harsch. Wie hoch die Mindereinnahmen für den städtischen Haushalt sein werden, steht noch nicht fest. Das Land hat einen Ausgleich angekündigt. (pm)