TÜBINGEN. Gaststätten, die ihre Getränke und Speisen zum Verzehr auf öffentlicher Fläche im Freien anbieten, benötigen dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Während der Corona-Pandemie hatte die Universitätsstadt Tübingen die Gebühren für diese Erlaubnis erlassen. Auch in diesem Jahr müssen Gaststätten keine Gebühren dafür zahlen. Das hat der Gemeinderat im Rahmen des Haushalts beschlossen. Wer die Gebühren bereits bezahlt hat, bekommt diese rückerstattet. Wer die Gebühren noch nicht bezahlt hat, braucht nichts weiter zu unternehmen und kann erhaltene Zahlungsaufforderungen ignorieren. Darüber hat die Stadtverwaltung die betroffenen Betriebe bereits schriftlich informiert.
Keine Gebühren mehr
Während der Pandemie hatten viele Lokale und Cafés ihre Außenbewirtschaftungsflächen erweitert. Auch dies soll im laufenden Jahr weiterhin möglich sein. »Die Stadtverwaltung unterstützt die Gastronomie, wo es geht«, sagt Lukas Haderlein, Leiter der städtischen Fachabteilung Ordnung und Gewerbe. »In den vergangenen Monaten haben wir gemeinsam mit den Gaststätten bereits viele gute Lösungen gefunden, wie die Außenflächen verträglich erweitert werden können.«
Zusätzliche Flächen werden geduldet
Gaststätten, die weitere Außenflächen wünschen oder bisher keine Nutzung einer öffentlichen Fläche beantragt haben, können noch einen Antrag stellen. Um das Verfahren zu vereinfachen, hat die Stadtverwaltung den Betrieben einen Lageplan zugeschickt, in den die Betreiber_innen die gewünschte Fläche einzeichnen können. Entspricht die Fläche dem, was während der Pandemie geduldet war und sprechen keine brandschutztechnischen oder verkehrsrechtlichen Gründe gegen eine Genehmigung, wird die Nutzung der zusätzlichen Fläche geduldet.
Bei dem diesjährigen Vorgehen handelt es sich um eine Ausnahme, aus der kein Rechtsanspruch für die Zukunft abgeleitet werden kann. Im kommenden Jahr wird es im Zuge der Erarbeitung eines Rahmenplans für die Altstadt zu Änderungen in der Außenbewirtschaftung kommen. Diese Änderungen können auch beinhalten, dass Flächen wieder verkleinert werden müssen. (pm)