KIRCHENTELLINSFURT. Die Beweisaufnahme in dem Verfahren gestaltete sich als äußerst schwierig, der Prozess drohte zu platzen. Deshalb beendete das Gericht das Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Die zwei Hauptangeklagten stehen ohnehin noch wegen anderer Taten vor Gericht und haben hohe Strafen zu erwarten, sodass der Überfall in Kirchentellinsfurt kaum noch ins Gewicht fällt. Ein Mittäter muss eine Geldauflage bezahlen; das Verfahren gegen eine weitere Verdächtige wird wegen geringer Schuld eingestellt.
Erfolgreich war der Überfall damals nicht. Die Täter wurden vom Pächter überrascht und verloren den größten Teil der Beute auf der Flucht. Auf ihre Spur kam die Polizei bei Ermittlungen in einem anderen Fall. (GEA)