KIRCHENTELLINSFURT. Diese Nachricht dürfte Geflügelhalter in der Region aufschrecken: Am Montagnachmittag vermeldete das Landratsamt Tübingen in einer Pressemitteilung, dass bei einem toten Höckerschwan am Kirchentellinsfurter Baggersee das Vogelgrippevirus H5 nachgewiesen wurde. In Baden-Württemberg wurden zuletzt in mehreren Landkreisen Ausbrüche bei Wildvögeln gemeldet. Im Oktober 2025 wurde im Alb-Donau-Kreis in einem größeren Geflügelbetrieb das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen - dort mussten deshalb alle Tiere - insgesamt 15.000 Hühner - gekeult werden. Im selben Monat wurde auch bei einem Kranich im Kreis Reutlingen das Virus festgestellt.
Drohen derartige Keulungen nun auch Hühnerhöfen in der Region? Erst einmal nicht. »Die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamts Tübingen hat die Lage bewertet und ist gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Tübingen und dem zuständigen Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu der Einschätzung gekommen, dass sich das Infektionsrisiko vor Ort aufgrund dieses Einzelfalles nicht erhöht hat«, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Die Experten gehen also von einem Einzelfall aus, der das Ansteckungsrisiko für tierhaltende Betriebe nicht erhöht. Eine allgemeine Stallpflicht wird daher nicht angeordnet werden.
Dabei sei die Vogelgrippe-Saison »bundesweit dynamisch«, wie es in der Mitteilung zusammenfassend heißt. Zugleich gibt das Landratsamt auch Entwarnung: »Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden.« Es sei allerdings in den letzten Wochen »sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln« gekommen. Auch der Leiter des Reutlinger Kreisveterinäramtes, Dr. Thomas Buckemaier, geht indes von einer geringen Ansteckungsgefahr durch erkrankte Wildvögel aus.
Besorgt ist deshalb auch Franz Zeeb vom gleichnamigen Hühnerhof in Sickenhausen, nur wenige Kilometer vom Baggersee entfernt. Erleichtert reagiert der Landwirt auf die Information, dass es sich bei dem toten Tier um einen Schwan handelt. »Schwäne kommen nicht hoch bis zu unseren Wiesen und unserem Geflügel«, sagt Franz Zeeb. Anders verhält es sich bei einigen Zugvögeln und Reihern, die Zeeb regelmäßig auf seinen Flächen beobachten kann - und die auch gerne am Baggersee Station machen. Deshalb spricht Zeeb, der Reutlinger Landwirt, ob des Fundes auch von einem »erhöhten Risiko« für seine Tiere.
Ähnlich schätzt Jörg Kautt die Lage ein. »Diese Nachricht hätte es im alten Jahr nicht mehr gebraucht«, sagt der Vorsitzende des Kreisbauernverbandes Tübingen. Im Kreis gibt es, so Kautt, etliche Geflügelhalter. »Allein in Wankheim haben wir rund 3.500 Hühner in Freilandhaltung in Mobilställen, in Gomaringen gibt es auch zwei Hühnerhöfe«, zählt der Immenhausener Kautt auf. Nun sei das »Prinzip Hoffnung« gefragt - dass es bei Einzelfällen in freier Wildbahn bleibe, wie es auch bei den vergangenen Vogelgrippefällen in der Region war. Eine Hobbyhalterin, berichtet Kautt, habe beim letzten Ausbruch eigens ihre Garage geräumt, um ihre sechs Tiere dort in Sicherheit zu bringen. »Die größeren Betriebe haben diese Möglichkeit natürlich nicht - und für diese wäre ein Ausbruch eine Katastrophe«, sagt Kautt.
Freiheitsdrang setzt sich durch
Vor sechs Wochen habe das Bundeslandwirtschaftsministerium in einem Erlass erlaubt, dass Landwirte ihre Tiere bis Mitte Januar vorsorglich in Ställen einsperren können, um sie vor einer Infektion zu schützen. Die Risikoabwägung müssten die Landwirte selbst treffen und ihr Vorgehen anschließend beim jeweiligen Landratsamt melden. Frank Zeeb hat das getan - und seine Hühner vorsorglich aufgestallt. Allerdings war das vermeintlich sichere Leben im Stall nur von kurzer Dauer. »Eine Herde mit braunen Hühnern war die Freilandhaltung so gewohnt, dass sie zu sehr gelitten haben - der Drang nach draußen war zu groß«, berichtet Zeeb. Diese 6.000 Hühner durften daher wieder ins Freie. 7.000 weitere Hühner dagegen vertragen die Stallhaltung gut und bleiben so geschützt. »Wir dürfen die Eier dennoch als Freilandhaltung deklarieren«, freut sich Zeeb.
Doch dass die Entscheidung, ob die Tiere in den Stall müssen oder nicht, auf die Landwirte abgeschoben wird, kritisiert der Landwirt durchaus. »Niemand in den Ministerien wollte den schwarzen Peter haben«, meint Frank Zeeb. Die Entscheidung des Tübinger Veterinäramtes, nach dem Fund des toten Schwans von einem Einzelfall auszugehen, lobt der Reutlinger Landwirt dennoch. »Sie haben Recht mit der Einzelfallentscheidung.« So dürfen auch Zeebs braune Hühner vorläufig weiterhin ins Freie.
Die Geflügelpest bereitet Frank Zeeb dennoch große Sorgen. Denn der wirtschaftliche Schaden wäre im Falle eines Ausbruchs der Vogelgrippe in seinem Betrieb immens - ganz zu schweigen von der seelischen Belastung, sollten dann alle Tiere gekeult werden müssen. Zu dieser krassen Maßnahme sieht Zeeb indes keine Alternative, sollte die Virusinfektion tatsächlich in einem Betrieb ausbrechen: »Die Mortalität ist so hoch, nach zwei bis drei Tagen stirbt ohnehin schon ein Drittel der Tiere.« Diese Qualen würde man den Hühnern mit der Keulung ersparen. Allerdings: Die Tierseuchenkasse kommt nur für den »Zeitwert« der Tiere auf und für die Entsorgung der Tierkörper. »Diese Entschädigung reicht in keinster Weise, um die dann entstehenden Schäden auszugleichen.« Eine hochwertigere Versicherung wäre nicht finanzierbar. »Impfstoffe wären die einzige Alternative«, sagt Zeeb.
Allerdings sind diese derzeit noch nicht zugelassen. Zwar hat die Europäische Union vor einigen Jahren den Weg hierzu freigemacht, flächendeckende Impfungen des Geflügels sind aber auch auf nationaler Ebene noch nicht erlaubt. Es fehlt an der Zulassung. (GEA)
Veterinäramt gibt Empfehlungen
Alle Geflügelhalter werden seitens des Landratsamtes Tübingen dazu aufgerufen, die bereits seit längerer Zeit in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags in die Hausgeflügelpopulation weiter strikt einzuhalten. Informationen hierzu finden sich auf der Homepage des Landkreises Tübingen unter dem Suchbegriff »Geflügelpest«.
Auch der Kreisbauernverbandsvorsitzende Jörg Kautt ruft alle Geflügelhalter dazu auf, die Maßnahmen zum Schutz ihrer Tiere strikt einzuhalten.


