Logo
Aktuell Beschwerde

Regierungspräsidium: »Palmer hat Befugnisse überschritten«

In der nächtlichen Auseinandersetzung mit einem Studenten im November in der Tübinger Altstadt hat Boris Palmer seine Kompetenzen überschritten. Dies hat jetzt das Regierungspräsidium (RP) mitgeteilt.

Boris Palmer (Grüne)
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, sitzt in seinem Arbeitszimmer. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv
Boris Palmer (Bündnis 90/Die Grünen), Oberbürgermeister der Stadt Tübingen, sitzt in seinem Arbeitszimmer. Foto: Sebastian Gollnow/Archiv

TÜBINGEN. Nach Ansicht der Behörde ist Palmer als Oberbürgermeister zwar berechtigt, bei Ordnungswidrigkeiten die Identität verdächtiger Personen festzustellen. Diese zu fotografieren sei im vorliegenden Fall aber nicht angemessen gewesen. Dies hat das RP als Dienstaufsichtsbehörde der Frau mitgeteilt, die nach der Auseinandersetzung am 13. November eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen Boris Palmer eingereicht hat.

Zum Sachverhalt gibt es unterschiedliche Darstellungen, räumt das RP ein. Dennoch, ist Regierungspräsident Klaus Tappeser sicher, hat der OB hier die Grenzen seiner Befugnisse überschritten. Die Beteiligten zu fotografieren war »weder als Ermittlungsmittel zur Identitätsfeststellung geeignet noch war es unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls angemessen«. Palmer habe damit gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen. (GEA)