TÜBINGEN. Nach schweren Verletzungen zweier Polizeibeamter im Bereich des Hauptbahnhofs Tübingen erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 32-jährigen Mann zum Schöffengericht des Amtsgerichts Tübingen. Das gab die Staatsanwaltschaft Tübingen in einer Pressemitteilung bekannt. Die Tat vom 20. September hatte überregional für Aufsehen und Schlagzeilen gesorgt, auch weil sich der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer mehrfach in die Debatte eingeschaltet und unter Hinweis auf die Nationalität des Angeschuldigten die Anordnung von Untersuchungshaft gegen den Angeschuldigten gefordert hatte. Von der Beantragung der Untersuchungshaft hatte die Staatsanwaltschaft abgesehen, weil die Voraussetzung für deren Anordnung, nämlich das Vorliegen von gesetzlichen Haftgründen, nicht bejaht werden konnte, heißt es in der Mitteilung.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nach »zügig geführten Ermittlungen« und deren Abschluss unter anderem wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und versuchter gefährlicher Körperverletzung Anklage zum Schöffengericht des Amtsgerichts Tübingen gegen den im Bereich Rottenburg wohnhaften gambischen Staatsangehörigen erhoben. In der Anklage wird dem Angeschuldigten im Wesentlichen zur Last gelegt, im Bereich eines Parkplatzes beim Hauptbahnhof in Tübingen zunächst zwei Mitarbeiter der Deutschen Bahn AG verbal und mit einem Fahrradschloss bedroht zu haben. Der Angeschuldigte soll dabei wegen der zu entrichtenden Parkgebühr für seinen Pkw in Rage geraten sein.
Not-Operation rettet Polizisten das Leben
In der Folge soll der Angeschuldigte zwischenzeitlich hinzugerufene Beamte der Bundespolizei ebenfalls verbal und mit dem Fahrradschloss bedroht haben. Aufforderungen, das Schloss wegzulegen und sich auszuweisen, soll der Angeschuldigte ignoriert haben. Vielmehr soll er weiterhin Schlagbewegungen mit dem Fahrradschloss in Richtung der Beamten gemacht haben, allerdings ohne diese zu treffen. Daraufhin entschlossen sich die Beamten zur Festnahme des Angeschuldigten und versuchten diesen zu ergreifen. Der Angeschuldigte soll sich gegen die Umklammerung durch die Beamten gewehrt haben und dabei einen der Beamten in den rechten Unterarm gebissen haben.
Während der Angeschuldigte weiterhin versucht haben soll, sich aus dem Griff der Beamten zu entziehen, soll er gemeinsam mit einem der Beamten zu Fall gekommen und ins Gleisbett gestürzt sein. Bei diesem Sturz fiel der Beamte so unglücklich, mutmaßlich auf einen Schienenstrang, dass er einen Pneumothorax erlitt, welcher operativ versorgt werden musste, um das Leben des Beamten zu retten. Der vom Angeschuldigten gebissene Beamten erlitt eine größere Bisswunde, die ebenfalls operativ versorgt werden musste. Ein vorsätzliches Verhalten des Angeschuldigten hinsichtlich der lebensgefährlichen Verletzungen des gestürzten Beamten war dem Angeschuldigten bis zum Abschluss der Ermittlungen nicht nachzuweisen. Die beiden bei der Tat verletzten Beamten sind mittlerweile wieder in den Dienst zurückgekehrt. (pm)