Die weiteren Ermittlungen der Kriminalpolizei führten sukzessive auf die Spur eines 33-jährigen rumänischen und eines 59-jährigen, indischen Staatsangehörigen, die beide in dringendem Verdacht stehen, die gestohlenen Waren aufgekauft und gewinnbringend weiterverkauft zu haben. Dabei soll der Jüngere seine berufliche Tätigkeit als Busfahrer genutzt haben, um Zigaretten regelmäßig im großen Stil nach Rumänien zu transportieren und dort zu veräußern.
Dem Älteren wird zur Last gelegt, als Angestellter eines Kiosks die gestohlenen und von den Dieben günstig erworbenen Markenzigaretten zum regulären Verkaufspreis an ahnungslose Kunden mit Gewinn weiterverkauft zu haben.
Nachdem von der Staatsanwaltschaft Hechingen entsprechende richterliche Beschlüsse erwirkt worden waren, durchsuchten die Fahnder mit Unterstützung hessischer Kriminalbeamter, insbesondere des Polizeipräsidiums Frankfurt, zunächst am Mittwoch letzter Woche (02.12.2020) die Wohnung des 33-Jährigen.
Dabei fanden und beschlagnahmten die Ermittler neben mehreren tausend Euro Bargeld, zahlreichen Zahnbürstenaufsätzen sowie mehrere Flaschen hochwertiger Alkoholika. Zudem stießen sie auf weitere Beweismittel, wie Werkzeuge, wie sie oft die zur Überwindung von Warensicherungsanlagen verwendet werden.
Der Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und am Folgetag dem Haftrichter beim Amtsgericht Hechingen vorgeführt. Dieser erließ den von der Staatsanwaltschaft Hechingen beantragen Haftbefehl und setzte ihn in Vollzug.
In der Wohnung des 59-Jährigen beschlagnahmten die Ermittler am Dienstag
(08.12.2020) neben mehreren tausend Euro Bargeld auch mehrere dutzend mutmaßlich gestohlene Zigarettenstangen. Auch dieser Verdächtige wurde vorläufig festgenommen und im Laufe des Mittwochs dem Haftrichter beim Amtsgericht Hechingen vorgeführt, der den Mann in Untersuchungshaft nahm.
Auf Grund der durch die Ermittlungen gewonnenen umfangreichen Erkenntnisse wurden und werden im Rahmen des Sammelverfahrens die aufgrund der deutschlandweiten Tatbegehung bei verschiedenen Staatsanwaltschaften geführten Ermittlungsverfahren gegen die Bandenmitglieder zentral geführt. Dies stellt eine gezielte und konzentrierte Verfolgung der Bandenmitglieder und der hinter diesen stehenden Hehler sicher. (pol)