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Aktuell Berufung

Pferdehofbetreiber wegen Vergewaltigung verurteilt

Das Tübinger Landgericht hat einen Pferdehofbetreiber wegen Vergewaltigung einer 16-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt.

Die Statue Justitia
Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild
Die Statue Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: Peter Steffen/Archivbild

TÜBINGEN. Wegen Vergewaltigung verurteilte das Tübinger Landgericht am Mittwoch einen Pferdehofbetreiber aus einer Gemeinde im nördlichen Landkreis Reutlingen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. An diesem Urteil hatte der 47-Jährige schwer zu schlucken, denn die Kammer des Landgerichts korrigierte in der Berufungsverhandlung das Urteil des Reutlinger Amtsgericht vom Januar 2019 nur um drei Monate nach unten. Der Angeklagte muss zudem noch 7000 Euro Schmerzensgeld an das damals 16 Jahre alte Opfer zahlen.

»Wir sind der Überzeugung, dass die Tat sich so abgespielt hat, wie das Amtsgericht sie in seinem Urteil festgestellt hat«, betonte die vorsitzende Richterin Brigitte Silk. Die Berufungskammer habe sich sehr viel Zeit genommen, um den Fall sorgfältig zu prüfen. Das Gericht verhandelte sieben Tage lang und hörte 19 Zeugen. Die Kammer fand aber am Ende »keine eindeutigen objektiven Beweise« vor, weshalb sie sich entscheiden musste, welchen Einlassungen sie mehr Glauben schenkt. (GEA)

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