KREIS TÜBINGEN. Weil ein Stoffbesitzer aus dem Raum Tübingen verbotenerweise Zucker zur Maische gab, ermittelt nun der Zoll gegen ihn. Sogenannte Stoffbesitzer sind Personen ohne eigenes Brenngerät, die in einer Abfindungsbrennerei selbst gewonnene Obststoffe zu Alkohol verarbeiten lassen. Dies ist nach dem Alkoholsteuerrecht möglich, der Zusatz von Zucker zum Beispiel ist rechtlich allerdings nicht zulässig.
Bei einer Prüfung stellten die Beamten fest, dass die Alkoholausbeute ungewöhnlich hoch war. Damit konfrontiert, räumte der 40-jährige Beschuldigte ein, Zucker hinzugesetzt zu haben. Die weitergehende Prüfung ergab zudem, dass die grundsätzlichen Voraussetzungen (zum Beispiel nur selbst gewonnenes Obst einzusetzen) für einen Stoffbesitzer nicht einmal gegeben waren, sodass dieser sein Obst gar nicht hätte brennen dürfen. Der Steuerschaden lag bei rund 3.500 Euro. Nun ermittelt die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm gegen den Mann. (a)