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Online-Petition soll Temporeduzierung in Nehren verhindern

Gegen die vom Gemeinderat in Nehren beschlossene Temporeduzierung im Ort wurde eine Online-Petition beim Landtag eingereicht. Der Initiator erklärt, warum er Tempo 50 statt 70 auf der L384 für unverhältnismäßig hält.

Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde soll den Lärm der Autos reduzieren. Die Maßnahme ist Teil des
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde soll den Lärm der Autos reduzieren. Die Maßnahme ist Teil des Lärmaktionsplans. ARCHIVFOTO: EBER Foto: Ralf Eber
Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 auf 50 Kilometer pro Stunde soll den Lärm der Autos reduzieren. Die Maßnahme ist Teil des Lärmaktionsplans. ARCHIVFOTO: EBER
Foto: Ralf Eber

NEHREN. In Nehren sollen Autofahrer auf der L384 von der Nettokreuzung bis zum Ortsschild am Ortsende Richtung Mössingen künftig nur noch 50 statt 70 Stundenkilometer fahren dürfen. Das hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen. Am Donnerstag wurde gegen diese Entscheidung eine Online-Petition beim Landtag von Baden-Württemberg eingereicht. Dies teilte Julian Sincu, Sprecher der Initiative »Verkehrsfluss statt Tempolimit – Freie Fahrt fürs Ländle«, dem GEA mit. Auf gleiche Weise hatte er zuletzt auch versucht, das Tempolimit auf der B28 zwischen Reutlingen und Metzingen oder Tempo 40 auf Streckenabschnitten in Betzingen zu verhindern.

Sincu hält die Geschwindigkeitsbegrenzung für »unverhältnismäßig«. Eingereicht hat er seine Online-Petition nach einem GEA-Bericht vom Mittwoch. Im Schreiben seiner Online-Petition betont Sincu, dass es ihm nicht um den Zeitverlust der Autofahrer von elf Sekunden auf der etwas mehr als 500 Meter langen Strecke geht. »Es geht um die Sache.« Laut Sincu fehlen die rechtlichen Voraussetzungen für die Maßnahme zur Lärmreduktion. Im Industriegebiet entlang der L384 wird der Grenzwert von 70 Dezibel tagsüber und 60 Dezibel nachts laut Messungen des Freiburger Planungsbüros Rapp Trans AG nicht überschritten. Auf der anderen Seite der Landstraße sind die Wohngebäude laut Sincu durch »dichte Vegetation« vor Lärm geschützt.

»Es fehlt an einer konkreten Gefahrenlage«, meint Sincu. Vielmehr liege eine ortsübliche Lärmbelastung vor, wie sie an einer »außerörtlichen Landstraße zu erwarten« sei. Zudem kritisiert Sincu, dass von der Maßnahme lediglich 42 Einwohner profitieren würden, wie es im GEA-Bericht heißt. »Es ist unverhältnismäßig, für das vermeintliche Wohl von einigen Wenigen die große Mehrheit einzuschränken, wenn keine Gefahrenlage besteht.«

Zudem zweifelt Sincu daran, dass der Gemeinderat überhaupt für eine solche Anordnung befähigt ist. Er fordert eine Prüfung, ob die Entscheidung in den Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes fällt. Sincu bittet daher den Petitionsausschuss, den Sachverhalt zu prüfen und im Rahmen eines Stillhalteabkommens die Umsetzung von Maßnahmen, insbesondere den Austausch der Verkehrsschilder, bis auf Weiteres zu unterbinden.

(GEA)