TÜBINGEN. Das Betreten des Uniklinikums Tübingen ist für Besucher neu geregelt. Nach der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Besucher in Krankenhäusern ab sofort ein negatives Antigenschnelltest-Ergebnis vorweisen sowie während des Aufenthalts im Klinikum dauerhaft eine FFP2-Maske tragen.
Das Testergebnis darf dabei nicht älter als 48 Stunden sein und muss von einer qualifizierten Stelle, etwa einem Testzentrum oder dem Hausarzt, dokumentiert sein und bei der Einlasskontrolle unaufgefordert vorgelegt werden. Ein negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) zählt dabei ebenfalls. Darüber hinaus werden für besondere Notfallsituationen am Uniklinikum Antigenschnelltests vorgehalten. Ausnahmen sind nur zur Begleitung eines erkrankten Kindes durch ein Elternteil, bei der Geburt des eigenen Kindes sowie im Rahmen der Sterbebegleitung möglich.
Dabei ist zu beachten, dass Besuche nach wie vor auf eine Person pro Patient und Tag begrenzt sind. Besucher müssen sich weiterhin am Eingang mit ihren Kontaktdaten registrieren, das negative Testergebnis vorweisen und einen Fragebogen ausfüllen. »Wir bitten um Verständnis, dass weiterhin so wenig externe Personen wie möglich ins Klinikum kommen dürfen«, so Professor Michael Bamberg, Leitender Ärztlicher Direktor des Uniklinikums Tübingen. »Vor allem ambulanten Patienten bieten wir bereits seit mehreren Monaten verstärkt Online-Sprechstunden an und können Angehörige jederzeit – auch telefonisch – zu Terminen zuschalten.« (ukt)