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Ofterdinger Baugebiet »Grund 1«: Ärger über lange Bauzeit

Ein Schild weist auf eine Baustelle hin. Foto: dpa
Ein Schild weist auf eine Baustelle hin.
Foto: dpa

OFTERDINGEN. Eigentlich müssten im Ofterdinger Baugebiet »Grund 1« längst alle Häuser stehen. Laut Kaufverträgen besteht eine Baupflicht innerhalb von drei Jahren nach Vertragsabschluss. »Wir haben allerdings Grundstücke, die nach wie vor nicht vollständig bebaut sind«, sagte Bürgermeister Joseph Reichert im Gemeinderat. Auf Nachfrage erklärte er, dass es sich um zwei Fälle handle.

Neben Erschwernissen durch Corona seien die Baupreise extrem hoch, Materialien schlecht verfügbar und Handwerker ausgelastet, so Reichert. Deshalb schlug er vor, in den beiden Fällen den Bauzwang um zwei Jahre zu verlängern.

Das sorgte im Gremium für einige Diskussion. Einige Gemeinderäte ärgerten sich über zwei weitere Jahre Baulärm: »Die müssen das jetzt langsam mal gebacken kriegen«, monierten einige, andere fühlten sich an der Nase herumgeführt. »Ich weiß doch vorher, ob ich bauen kann oder nicht. Haben wir in zwei Jahren die gleiche Diskussion wieder?« Bürgermeister Reichert sprach von »Härtefällen«, die er aus Datenschutzgründen nicht näher ausführen könne. »Für die Gemeinde ist das kein Risiko, und eine Spekulation mit den Grundstücken ist nicht möglich«, sagte Reichert. Sollten die Flächen in zwei Jahren immer noch nicht mit Wohnhäusern bebaut sein, werden die Käufe rückabgewickelt. Zähneknirschend und mit drei Gegenstimmen votierte der Gemeinderat schließlich in der Mehrheit für die ausnahmsweise Verlängerung der Frist zum Bauen. (stb)