GOMARINGEN. Eigentlich sollte die Sache schon am Laufen sein. Sechs kleinere Baugebiete auf der Grundlage des umstrittenen Paragrafen 13b Baugesetzbuch möchte die Gomaringer Verwaltung ausweisen, und das hätte sie gern in der Gemeinderatssitzung Ende September auf den Verfahrensweg gebracht. Da allerdings wurde sie unsanft von der SPD gebremst, die alles in der Summe noch einmal grundsätzlich diskutiert haben wollte. Zurück in den Ausschuss, hieß die Devise. Dort ist das Thema jetzt wieder auf der Tagesordnung: in der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 13. Oktober, 19 Uhr, im Rathaus. In einer Sondersitzung am 21. Oktober soll dann der Gemeinderat entscheiden.
Die Verzögerung hat der Verwaltung nicht gefallen, denn die Zeit drängt. Bei einer vereinfachten Ausweisung muss das Verfahren Ende nächsten Jahres abgeschlossen sein. Im Juni allerdings hatte Planer Thomas Sippel einige Fragezeichen gesetzt. Konkret geht es um sechs Gebiete: Kirchenweg in Hinterweiler, Niederäcker an der Schillerstraße am Ortseingang von Hinterweiler, Talmorgen an der Hinterweilerstraße, Steinach und Hursch Ost am Ortsausgang Richtung Bronnweiler sowie ein Gebiet an der Engelhagstraße. Letzteres ist ein besonderer Fall, weil nach 13b nur eine kleine Fläche dort infrage kommen könnte.
Gesamtareal Engelhagstraße
Diese stellt aber nur einen »Teilausschnitt einer langfristig möglichen städtebaulichen Entwicklung entlang der Engelhagstraße« dar, heißt es in der Vorlage für die Gemeinderäte. Deshalb sollte nach Ansicht der Verwaltung das gesamte Gebiet von der Landesstraße Richtung Reutlingen bis zur Hinterweilerstraße betrachtet werden. Für eine städtebauliche Vorplanung für das Gesamtareal soll der Gemeinderat den Auftrag vergeben.
Weitere Punkte auf der Tagesordnung: die Ablöse von Stellplatzverpflichtungen, die Förderprogramme »Ortsmitten – gemeinsam barrierefrei und lebenswert gestalten« und »Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur« sowie Bauangelegenheiten. (pp)