GOMARINGEN. Die Gomaringer Verwaltung macht sich dabei ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes zunutze, das die Handlungsspielräume der Kommunen stärkt. Wird das Tempo von 50 auf 30 reduziert, halbiert sich für das menschliche Ohr der Verkehrslärm. Das ist für die Verwaltung Argument genug, in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr auf den Durchgangsstraßen auf Tempo 30 zu gehen. Bei zwei Gegenstimmen schloss sich der Gemeinderat dieser Einschätzung an. (iwa)