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Nach Tod eines Dreijährigen: Uniklinik Tübingen muss 62.000 Euro zahlen

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: picture alliance / Peter Steffen/dpa/Symbolbild
TÜBINGEN. Im Fall des dreijährigen Jungen aus Großbettlingen, der nach einer scheinbar harmlosen Mandeloperation an der Uniklinik Tübingen gestorben war, ist die juristische Auseinandersetzung beendet. Wie Dr. Michaela Bürgle, die Rechtsanwältin der Familie, mitteilt, ist das Verfahren vor dem Landgericht Tübingen nun abgeschlossen, weil beide Seiten den vom Gericht vorgeschlagenen Vergleich angenommen haben. In der Verhandlung im Juli hatte die Zivilkammer vorgeschlagen, dass die Uniklinik den Hinterbliebenen 62.000 Euro zahlen sollte. (GEA)