OFTERDINGEN. Gut möglich, dass sich der geplante Ausbau der B27 bei Ofterdingen verzögert: Wie das Regierungspräsidium Tübingen mitteilte, wurde die »sofortige Vollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses« teilweise aufgehoben. Die Aufhebung bedeute, dass mit den Baumaßnahmen erst begonnen werden dürfe, wenn ein mögliches Klageverfahren abgeschlossen sei. Maßnahmen für den Artenschutz können hingegen weiterhin umgesetzt werden.
Eine Klage gegen den geplanten Ausbau könnte schon am kommenden Freitag beim Regierungspräsidium eintrudeln: Der Nabu-Landesverband Baden-Württemberg und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatten bereits Mitte Februar angekündigt, rechtliche Schritte gegen den Aus- und Neubau der B27 im Steinlachtal einzuleiten. »Im Moment sind wir in den letzten Zügen der juristischen Prüfung. Endgültig steht aber erst am Freitag fest, ob wir klagen«, erklärte Barbara Lupp, Regionalgeschäftsführerin beim BUND Neckar-Alb. »In erster Linie heißt die Aufhebung des sofortigen Vollzuges, dass noch nicht mit irgendwelchen Maßnahmen begonnen wird. Das nimmt Druck aus dem Kessel.«
Nabu und BUND haben sich gegen den vierspurigen Ausbau der B27 zusammengetan, weil »von allen geprüften Ausbauvarianten die mit Abstand naturschädlichste gewählt wurde«, heißt es in einer Pressemitteilung. Betroffen sind unter anderem Feuchtbiotope, Streuobstwiesen und gefährdete Tierarten. (GEA)