TÜBINGEN. Die lebenslangen Haftstrafen für ein Paar, das eine Unternehmerin in Dobel ermordet hat, sind rechtskräftig. In einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hat der Bundesgerichtshof die gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen eingelegte Revision der angeklagten Frau ganz überwiegend verworfen (AZ: 1 StR 335/23 - Beschluss vom 4. Oktober 2023). Die Überprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben.
Nach den Feststellungen des Landgerichts starb die Unternehmerin am Abend des 20. Juli 2022 in ihrem Privatanwesen in Dobel (Kreis Calw), weil das Paar mit der Tat vertuschen wollte, dass die Frau Gelder veruntreut hatte. Die Angeklagte habe die Idee zur Tat gehabt, der Mann habe sie brutal ausgeführt: Er schlug das Opfer, würgte es, und als die Frau besinnungslos am Boden lag, schnitt er ihr mit einem Messer die Kehle durch.
Seine verurteilte Komplizin hatte zuvor rund 41 000 Euro über falsche Rechnungen vom Konto des Unternehmens abgezogen. Die damals 39-Jährige habe ein massives Interesse am Tod ihrer Chefin gehabt, hieß es. Denn sie wäre selbst Geschäftsführerin geworden. Dadurch hätte sich ihr Gehalt fast verdoppelt. Die Verteidigung hatte Freispruch für sie gefordert. Sie habe nichts mit dem Mord zu tun. Das sahen die Staatsanwaltschaft, das Landgericht und nun auch der BGH anders. (dpa)