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Mehr Fläche zum Bebauen in Nehren

Grundlage für neue Bauvorschriften für »Wohngebiet zwischen Breitestraße und Albert-Staimlin-Straße« steht

Die Albert-Staimlin-Straße grenzt das Wohngebiet im Norden ab.  FOTO: SAPOTNIK
Die Albert-Staimlin-Straße grenzt das Wohngebiet im Norden ab. FOTO: SAPOTNIK
Die Albert-Staimlin-Straße grenzt das Wohngebiet im Norden ab. FOTO: SAPOTNIK

NEHREN. Die Grundlagen für den neuen Bebauungsplan für das Wohngebiet Lotschacker stehen fest. Nach einer umfassenden Analyse durch das Büro Schreiberplan aus Stuttgart hat der Gemeinderat entschieden, welche Bauvorschriften im Bebauungsplanvorentwurf aufgenommen werden sollen. Dazu gehört, wie viel eines Grundstücks bebaut werden darf, wie hoch die Gebäude sein dürfen und die Geschossigkeit.

Das Wohngebiet im Bereich zwischen dem Birkenweg und der Schillerstraße sowie der Albert-Staimlin-Straße und der Silcherstraße soll nachverdichtet werden. So soll mehr Wohnraum entstehen. Damit dies umsetzbar ist, muss die Gemeinde aber ihren Bebauungsplan für das Gebiet ändern. »Es geht grundsätzlich darum, die Flächen besser auszunutzen. Trotzdem soll das Wesen des Wohngebiets nicht verändert werden«, sagte Bürgermeister Egon Betz.

Galina Strumberger vom Büro Schrei-berplan präsentierte die Bestandsanalyse sowie das Strukturkonzept für den geplanten Baubauungsplan. »Jeder Eigentümer entscheidet selbst, was mit seinem Grundstück passiert«, stellte Strumberger zu Beginn klar. Alle Gebäude haben Bestandsschutz, nur bei einer wesentlichen Veränderung würde dieser entfallen.

Insgesamt gibt es 65 Grundstücke in dem Gebiet, von denen 64 für Wohngebäude vorgesehen sind. Darunter sind auch im Süd-Osten Mehrfamilienhäuser. von der Kreisbau. »Einige der Häuser sind stark sanierungsbedürftig«, sagte Strumberger. Die Grundstücke sind zumeist sehr groß. Die größten haben eine Fläche von rund 1 200 Quadratmetern. Es gibt aber auch kleinere, die nur eine Fläche von 320 Quadratmetern haben.

Heranrücken zur Straße

Mit dem neuen Bebauungsplan sollen die Eigentümer mehr Fläche ihres Grundstückes bebauen dürfen. Die Obergrenze der Grundflächenzahl soll künftig bei 0,4 liegen. Multipliziert man diese 0.4 mit der Gesamtfläche des Grundstücks, erhält man die Quadratmeterzahl, die bebaut werden darf. Bisher sah der Bebauungsplan »Lotschacker beim Stein« im nordwestlichen Bereich eine Grundflächenzahl von 0,3 vor. Im südöstlichen Bereich werden bisher Grundstücksflächen von 0, 1 bis 0, 26 erreicht. »An der Schillerstraße sind zum Beispiel sehr große Grundstücke gegeben. Dort erlauben wir dann ein näheres Heranrücken an die Straße«, sagte Strumberger. Baugrenzen sollen nur oberirdisch gelten, dabei wird zur Straße hin ein Abstand von vier Metern angestrebt.

Für das Gebiet soll künftig eine Satteldach-Bebauung mit zwei Vollgeschossen erlaubt sein. Eigentümer dürfen so ihr Dachgeschoss ausbauen. Entlang der Schillerstraße beim Parkplatz und der dreigeschossigen Wohnbebauung sollen dreivollgeschossige Bauten erlaubt sein. Insgesamt sollen die Häuser entlang des Parkplatzes an der Schillerstraße eine maximale Firsthöhe von elf Metern haben dürfen, zwischen Brettacherweg und Ahornstraße zwölf Meter. Im gesamten Plangebiet dürfen ansonsten Gebäude mit bis zu zehn Metern eingereicht werden.

Das Gremium stimmte ohne Gegenstimmen für den Vorschlag des Büros. Betz kündigte an, mit der Kreisbaugenossenschaft zu sprechen, um zu erfahren, was mit den Mehrfamilienhäusern im Süd-Osten des Gebiets geplant ist. Die Verwaltung hofft nun, dass der Bebauungsplan für die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung aller öffentlicher Träger bis zur Gemeinderatssitzung im Juli erarbeitet ist. (sapo)