TÜBINGEN. Im Verfahren um den Vorwurf von Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch gegen einen 27-jährigen Mann, der aus dem kurdischen Mossul stammt, hat sich die Strafkammer am Tübinger Landgericht gestern und heute mit anderen Anklagepunkten befasst: mit Drogenhandel, Fahren ohne Führerschein und einer räuberischen Erpressung. Zur Zeugenvernehmung der beiden Jungen, damals 12 und 14 Jahre alt, denen der Angeklagte auf der Blauen Brücke einen Bluetooth-Player, eine vermeintliche Gucci-Mütze und eine Uhr - beides wohl billige Imitate teuer-trendiger Marken - »abgezogen« haben soll, wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die Erkenntnisse der Ermittler über die drei Tatkomplexe hatte zuvor aber drei Polizeibeamte aus dem Reutlinger Rauschgiftdezernat, der Kriminaltechnik und dem Raubdezernat detailliert geschildert. Sie könnten über das gemeinsame lose Umfeld der Jugendszene am Tübingen Bahnhof und am Anlagensee möglicherweise in einem engen Zusammenhang mit den angeklagten Sexualdelikten stehen." (GEA)