TÜBINGEN. Schon einmal hat Boris Palmer in Wohnungsfragen gehörig Druck gemacht. Seit 2016 gilt in Tübingen das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Wer sein Haus oder Wohnungen länger als sechs Monate leer stehen lässt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro bestraft werden. 82 Wohngebäude standen leer, in 45 Fällen wurde die Stadtverwaltung tätig.
»Allein die Androhung hat schon einiges in Bewegung gebracht«, erinnert sich Palmer. Allerdings sei die Zweckentfremdungs-Klausel nicht sehr wirkungsvoll. In vielen Fällen seien der Stadtverwaltung die Hände gebunden. Einige Verfahren laufen noch.
Etwa ein Drittel der Beanstandungen wurde nach Angaben aus dem Rathaus dadurch erledigt, dass die Gebäude entweder saniert oder bereits wieder bewohnt wurden. Bei einem weiteren Drittel erfolgte ein Abbruch oder ein Verkauf. (-jk)