Die Abteilung Landwirtschaft des Landratsamts Tübingen weist darauf hin, dass Wiesen und Äcker außerhalb der Ortschaften landwirtschaftlich genutzt werden. Der Wiesenaufwuchs wird als wichtiges Futtermittel für die Tiere benötigt. Damit unsere Landwirte den Aufwuchs gut ernten können, ist das Betreten der Wiesen vom Einsetzen der Vegetationszeit im Frühjahr bis zur Winterruhe verboten. Dieses Betretungsverbot gilt auch für Hunde.
Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Abfälle oder die Hinterlassenschaften seines Hundes aufzunehmen und zu entfernen. Verunreinigtes Erntegut ist gesundheitsgefährdend und ein Ärgernis für Verbraucher wie Landwirten gleichermaßen.
Deshalb der Appell an alle zur Rücksichtnahme. Landwirtschaftliche Flächen bitte nicht betreten - die blühenden Wiesen und das wachsende Getreide kann man auch von den Wegen aus genießen. (pm)