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Kusterdinger Gemeinderat fasst »Notbeschluss«

Kusterdinger Gemeinderat verabschiedet 25 Dorfbereichspläne und erlässt Veränderungssperren

Ein Baustellenschild. Foto: Fotolia
Ein Baustellenschild.
Foto: Fotolia

KUSTERDINGEN. Um unerwünschte Bauvorhaben auszuschließen, hat der Gemeinderat am Mittwoch einen »Notbeschluss« zur Änderung der Dorfbereichspläne auf den Härten gefasst und gleich eine Veränderungssperre auf sämtliche Pläne erlassen. Die Details sollen zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. Man brauchte nun vor allem die Sicherheit, keine Schlupflöcher offen zu lassen und den dörflichen Charakter zu wahren.

Anlass für die Bebauungsplanänderung waren Planungen von Neubauprojekten, die einen Grad der Verdichtung zur Folge hatten, die von der Gemeinde nicht gewollt waren (der GEA berichtete). Mit den neuen Plänen wird vor allem die Anzahl der Wohnungen bezogen auf die Grundstücksfläche neu geregelt. Auch die Art der baulichen Nutzung wird angepasst, um Beherbergungsbetriebe nur noch in Verbindung mit Schank- und Speisewirtschaften zuzulassen.

Darüber hinaus wird die Länge für ausschließlich gewerbliche und landwirtschaftliche Gebäude auf 26 Meter beschränkt. Bisher war in ausgewählten Bereichen eine offene Bauweise bis 50 Meter oder mehr erlaubt. Um zu viele oberirdische Stellplätze bei Mehrfamilienhäusern zu vermeiden, ist ab neu erforderlichen Parkplätzen eine Tiefgarage zu bauen. Aufgrund neuerer Planungen werden außerdem die Festsetzungen für Dachdeckung und Dachaufbauten aktualisiert.

Nachverdichtung in Mähringen

Mit der Veränderungssperre sollen die städtebaulichen Zielvorstellungen der Gemeinde abgesichert werden, bis die Bauungspläne rechtskräftig sind. Die Beschlüsse fielen alle einstimmig aus. Von den insgesamt 26 Bereichsplänen wurden 25 behandelt. Der Teilbereich 2 in Mähringen war ausgenommen, da dort nördlich der Jettenburger Straße noch ein 794 Quadratmeter großes gemeindeeigenes Areal sowie mehrere Privatgrundstücke in den bestehenden Bebauungsplan einbezogen werden. In dem Zusammenhang wird die Grenze des Geltungsbereichs nach Norden verschoben.

Die Änderung dient der Nachverdichtung für eine Wohnbebauung in attraktiver Lage am Rand des alten Ortskerns in jeweils 500 Metern Entfernung zur Ortsmitte und zur Härtenschule. (ist)