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Kindesmissbrauch in Tübingen: Verurteilter scheitert mit Revision

Der am Tübinger Landgericht verurteilte 65-Jährige hatte beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Revision eingelegt.

Bundesgerichtshof
Der Bundesgerichtshof überprüfte die Verurteilungeines 65-jährigen Familienvaters aus dem Landkreis Tübingen wegen Kindesmissbrauchs. Foto: Uli Deck
Der Bundesgerichtshof überprüfte die Verurteilungeines 65-jährigen Familienvaters aus dem Landkreis Tübingen wegen Kindesmissbrauchs.
Foto: Uli Deck

TÜBINGEN. Im März hatte das Tübinger Landgericht einen 65-jährigen Familienvater aus einer Tübinger Kreisgemeinde zu einer Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. Nach Ansicht der 3.Großen Jugendkammer hat der Angeklagte zwei Pflegekinder, die in seiner Familie lebten, mehrfach sexuell missbraucht. Gegen dieses Urteil hatte der 65-Jährige Revision eingelegt. Erfolg hatte er damit nicht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gab am Donnerstag bekannt: »Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 4. März 2021 wird verworfen.«

  Der Prozess damals hatte nicht nur wegen der vielen angeklagten Taten für viel Aufsehen in Tübingen und Umgebung gesorgt. Zum einen weil auch das Jugendamt schwer in die Kritik geriet, da es in der Meinung vieler Prozessbeobachter zu spät eingegriffen hat, obwohl es durchaus Anzeichen und Hinweise auf den sexuellen Missbrauch der beiden Mädchen gegeben hatte. Außerdem war der Angeklagte zwischendurch untergetaucht und dem Prozess ferngeblieben. Erst nach Tagen der Ungewissheit hatte er sich der Polizei gestellt. Jetzt wird der 65-Jährige Familienvater seine Haftstrafe antreten müssen. (vit)