TÜBINGEN. Mit dem Rettungshubschrauber wurde das sterbende Kind von Großbettlingen noch in die Tübinger Uniklinik geflogen; dorthin, wo es drei Tage zuvor, scheinbar ganz harmlos, an Mandeln, Polypen und dem Mittelohr operiert worden war.
Die Notärzte konnten den dreieinhalbjährigen Jungen nicht mehr retten. Er war erstickt an zwei Blutpfropfen, die sich an dem Juniabend vor zwei Jahren an den Wunden im Rachen gebildet hatten.
Am Tübinger Landgericht wurde heute der Fall heute verhandelt. Die Eltern hatten das Uniklinikum und die Reutlinger HNO-Ärztin verklagt, die das Kind überwiesen hatte.
Der Vorwurf: Bei einem an sich schon überflüssigen »aufgeschwatzten« zusätzlichen Eingriff, so der Vater, sei nicht die notwendige Sorgfalt bei der Prüfung des Nachblutungs-Riskos aufgewendet worden. Der Gutachter, Ärztlicher Direktor an der Ulmer HNO-Klinik, schloss sich den Vorwürfen weitgehend an. Die Zivilkammer am Landgericht schlug einen Vergleich vor: Insgesamt 62.000 Euro soll das UKT den Hinterbliebenen zahlen. (GEA)