TÜBINGEN. Am Sonntag, 8. März 2026, findet die Wahl des Landtags in Baden-Württemberg statt. Durch eine Gesetzesänderung im Jahre 2022 wurde das Landtagswahlrecht umfassend reformiert und das Zwei-Stimmen-Wahlrecht eingeführt. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage werden die Wähler nun zwei Stimmen haben, eine für einen Direktkandidaten im Wahlkreis (Kreiswahlvorschlag) und eine für die Landesliste einer Partei. Bis zum Einreichungsfristende am Dienstag, 23. Dezember 2025, 18 Uhr, wurden im Wahlkreis 62 (Tübingen) die folgenden neun Wahlvorschläge eingereicht (Reihenfolge nach Eingang der Kreiswahlvorschläge):
- Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD): Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Landtagsabgeordnete, Tübingen
- Bündnis 90/Die Grünen (Grüne): Daniel Lede Abal, Landtagsabgeordneter, Tübingen
- Freie Demokratische Partei (FDP): Irene Schuster, Lehrerin, Tübingen
- Alternative für Deutschland (AfD): Anna Schneider, Mediengestalterin, Mössingen
- Die Linke (Die Linke): Katharina Poppei, Software-Entwicklerin, Tübingen
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW): Sören Lorenz, Maschinenbauingenieur, Dettenhausen
- Volt Deutschland (Volt): Pedro Treuer, KI-Ingenieur, Tübingen
- Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): Diana Arnold, Polizeibeamtin, Rottenburg am Neckar
- Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI): Flavio Krahl, IT-Consultant, Nehren
Der Kreiswahlausschuss wird in öffentlicher Sitzung am Freitag, 9. Januar 2026 um 14 Uhr im Landratsamt über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden. Zu dieser Sitzung hat die Öffentlichkeit Zutritt. (pm)

