TÜBINGEN. Am Samstag fand auf dem Marktplatz in Tübingen eine Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen statt. Linke Gruppierungen hatten zur Gegen-Demo aufgerufen, es gab einen Platzverweis der Polizei für einige von ihnen und ein Gerangel mit den Polizisten. Einige Demonstranten auf der Haupt-Demo trugen keine Maske, obwohl in der Tübinger Innenstadt generell eine Maskenpflicht gilt. Das Tragen einer Maske war zudem eine Auflage für die Teilnahme an der Demo gewesen.
»Warum wurden die Maskenverweigerer nicht des Platzes verwiesen?« fragte daraufhin eine Facebook-Nutzerin auf der GEA-Facebook-Seite. Nachfrage bei der Tübinger Pressestelle: »Eine Ausnahme von dieser Pflicht ist aus gesundheitlichen Gründen gegeben, wenn ein entsprechendes Attest vorgelegt wird. Dieses konnten die Teilnehmenden in der Regel vorweisen.« Wer ein Attest hatte, wäre zum Tragen eines Plexiglas-Visiers verpflichtet gewesen. Das wurde zwar nicht immer befolgt, so die Auskunft aus der städtischen Pressestelle weiter.
»Eine Auflösung oder ein Ausschluss der Teilnehmenden wäre aber nicht verhältnismäßig gewesen, vor allem, da der Mindestabstand weitgehend eingehalten wurde.« Die meisten Teilnehmer der Haupt-Demo hätten auch ein Attest vorgelegt. Anders sah es auf der Gegenseite aus: Die linken Demonstranten trugen zwar durchgängig Masken, standen jedoch recht geballt hinter der Absperrung, abgeschirmt von vielen Polizisten.
Insgesamt sei man mit dem Ablauf der beiden Demos zufrieden, ist das Fazit der städtischen Pressestelle: »Auch wenn ein Teil der Gegendemonstration vom Markplatz geschoben werden musste, konnten beide Versammlungen gut ablaufen. Die Teilnehmenden beider Seiten konnten von ihrem Versammlungsrecht Gebrauch machen.« Ein Verbot weiterer Demos gegen die Corona-Maßnahmen - wie beispielsweise in Stuttgart - halte man aktuell in Tübingen »aufgrund der Sach- und Rechtslage« für wenig wahrscheinlich. Jedoch werde dies weiter von Zeitpunkt und Ort der angemeldeten Versammlung, und auch von der Kooperationsbereitschaft der Anmelder abhängen. (GEA)