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Corona-Regeln nicht beachtet: Bußgeld für 15 Tübinger Gastro-Betriebe

Jeder sechste überprüfte Gastro-Betrieb in Tübingen hat demnach gegen die Auflagen verstoßen.

Trotz strenger Regeln: Gastronomen sind froh, dass sie ihre Betriebe wieder öffnen dürfen.
Trotz strenger Regeln: Die meisten Gastronomen halten sich zusammen mit ihren Gästen an die Beschränkungen. Foto: RUMPENHORST/DPA
Trotz strenger Regeln: Die meisten Gastronomen halten sich zusammen mit ihren Gästen an die Beschränkungen.
Foto: RUMPENHORST/DPA

TÜBINGEN. Auch in Tübingen hat der Gemeindevollzugsdienst im Rahmen einer landesweiten Aktion überprüft, ob die Gaststätten die Corona-Verordnung einhalten. 13 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren an zwei Tagen im ganzen Stadtgebiet unterwegs und haben 83 gastronomische Betriebe, Bäcker, Restaurants, Kneipen und Imbisse kontrolliert.

Dabei haben sie unter anderem den Mindestabstand zwischen den Tischen geprüft und Stichproben bei der vorgeschriebenen Datenerhebung und den 3G- bzw. 2G-Nachweisen erhoben.

 Viele Betriebe geben sich Mühe

»Viele Betriebe sind sehr bemüht, die Corona-Vorgaben einzuhalten und haben kleinere Mängel wie den fehlenden 2G-Hinweis an der Tür unverzüglich behoben«, bilanziert Michelle Duppke von der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe. In sechs Gaststätten wurden Personen ohne 3G- bzw. 2G-Nachweis angetroffen.

Insgesamt werden rund 15 Bußgeldverfahren eingeleitet gegen Gastronomen, die die Nachweise nicht kontrolliert, ihren Gästen keine Möglichkeit der Datenabgabe angeboten oder keine Bemühungen zur Einhaltung ihrer Pflichten gezeigt haben. (pm)