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Baggersee wird wegen Corona gesperrt

Kirchentellinsfurt erlässt Verfügung für Nordufer und Liegewiese. Bei Übertretung drohen 250 Euro Bußgeld

Badesteg am Baggersee Kirchentellinsfurt.
Badesteg am Baggersee Kirchentellinsfurt. Foto: GEA
Badesteg am Baggersee Kirchentellinsfurt.
Foto: GEA

KIRCHENTELLINSFURT. »Keine Zufahrt möglich. Baggersee-Gelände gesperrt. Parkplatz geschlossen.« Schilder wie dieses verkünden potenziellen Besuchern des Kirchentellinsfurter Baggersees, dass sie gleich wieder umkehren dürfen. Das Nordufer und die Liegewiese sind tabu. Die Regelung gilt ab Freitag, 1. Mai.

Corona führt zu vielen Einschränkungen des Alltagslebens. Jetzt ist auch der Baggersee betroffen. »Das Risiko ist zu groß«, heißt es im Kirchentellinsfurter Rathaus und im Landratsamt in Tübingen.

Alle Freibäder sind geschlossen. Ob sie diesen Sommer noch geöffnet werden dürfen, kann derzeit niemand sagen. Auch die anderen Baggerseen in der Region sind nicht zugänglich. Bürgermeister Bernd Haug verweist auf den Hirschauer Baggersee, den Aileswasensee in Neckartailfingen und den Rangendinger Stausee. Manche Gäste weichen offenbar aus und fahren nach Kirchentellinsfurt.

»Die Besucherzahlen auf dem öffentlichen Teil des Baggersee-Geländes sind in den vergangenen sehr warmen Tagen trotz der momentan bestehenden Sperrung der Illmitzerstraße deutlich angestiegen«, hat der Bürgermeister beobachtet. Für die nächsten Tage und Wochen sei damit zu rechnen gewesen, dass sich größere Menschenmengen am Nordufer aufhalten.

Nachfragen von weither

Die Situation wäre dann nicht mehr beherrschbar gewesen, die Schutzvorkehrungen gegen Corona schienen bedroht. Haug berichtet, dass Interessenten aus der nahen und fernen Umgebung nachgefragt haben, ob der Kirchentellinsfurter See noch geöffnet sei.

Wegen des sich abzeichnenden Andrangs hat sich der Rathauschef mit dem Landratsamt abgestimmt und eine klare Auskunft erhalten: »Das Gesundheitsamt des Landkreises Tübingen empfahl uns deutlich, die Liegewiese und die angrenzenden öffentlichen Flächen zu sperren.«

Auch Frühbader betroffen

Somit ist ab dem 1. Mai das Betreten und der Aufenthalt in dem gesperrten Bereich nicht mehr erlaubt. Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Wer dagegen verstößt, muss mit Bußgeld rechnen. Beim ersten Mal werden mindestens 250 Euro fällig.

Der Parkplatz wird in der Zeit der Sperrung ebenfalls geschlossen bleiben, auf der Zufahrt – der Illmitzer Straße entlang der B 27 – gilt ein absolutes Halteverbot. Wann diese Maßnahmen wieder aufgehoben werden, entscheidet sich dann, wenn weitere Lockerungen der derzeitigen Einschränkungen zugelassen werden.

Haug bedauert den Schritt, sieht aber keine andere Möglichkeit. »Es tut mir leid für die vielen Badegäste aus unserem Ort, die das Badevergnügen täglich haben genießen wollen, insbesondere die Gruppe der sogenannten ›Frühbader‹«.

Man werde aber wie auch in anderen Bereichen »auf Sicht fahren«, betont der Bürgermeister. Die Corona bedingten Maßnahmen würden in dem Moment beendet, wenn es wieder »verantwortbar und vertretbar sein wird«. Zeitlich mochte sich Haug nicht festlegen. Prognosen seien wegen der Ansteckungsgefahr derzeit nicht möglich. (-jk)