DUßLINGEN/TÜBINGEN. Bereits am 13. August 2021 konnte die Weströhre des Tunnels Dußlingen im Notbetrieb für den Verkehr wieder geöffnet werden. Am Donnerstag, 16. September, gibt das Regierungspräsidium Tübingen in Abstimmung mit dem Landratsamt, dem Polizeipräsidium Reutlingen, der Feuerwehr Dußlingen, dem Kreisbrandmeister und dem Deutschen Roten Kreuz jetzt auch die Oströhre in Fahrtrichtung Tübingen ebenfalls im Notbetrieb mit einem Fahrstreifen und einem Tempolimit von 60 Kilometern wieder frei.
Auch für die Oströhre war es erforderlich, die wesentlichen sicherheitstechnischen Einrichtungen auszutauschen. Da das Wasser beim Starkregenereignis am 28. Juni über die Oströhre in den Tunnel eingedrungen war, haben jedoch die dort verbauten Elemente eine deutlich stärkere Schädigung erfahren. Eine unterbrechungsfreie Stromversorgung konnte bereits mit dem Notbetrieb der Weströhre für beide Röhren in Betrieb genommen werden. Durch das vorübergehende Aufstellen von Notrufsäulen und den Einbau eines lokalen Mobilfunknetzes, den Austausch der beschädigten Schrankenanlage mit Steuerungselementen, den Umbau der Beleuchtung der Fluchtwegbeschilderung sowie weiterer beschädigter elektronischer Bauteile und Leitungskabel sind die für einen Notbetrieb erforderlichen Arbeiten in der Oströhre nun abgeschlossen. Die notwendigen Tunnelbetriebstests waren erfolgreich.
Weitere Arbeiten stehen noch an
Um wieder einen Normalbetrieb im Tunnel zu ermöglichen, müssen insbesondere die acht Notrufnischen und die Türen in der Tunnelzwischenwand und zum Betriebsgebäude wieder funktionsfähig sein. Diese wurden durch den bei der Flutung des Tunnels entstandenen Wasserdruck so stark beschädigt, dass ein Komplettaustausch erforderlich ist.
Aufgrund bestehender Lieferengpässe bei einer Vielzahl von Grundmaterialien werden derzeit seitens der Hersteller keine verbindlichen Liefertermine für die erforderlichen Ersatzteile genannt. Angaben zum weiteren zeitlichen Ablauf der Tunnelsanierung sind deshalb zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich. (pm)