TÜBINGEN. Raketen, Schwärmer, Knallkörper und Batterien haben in der Silvesternacht in der Tübinger Altstadt nichts zu suchen, wie die Universitätsstadt mitteilte. Wie in den Vorjahren gilt ein striktes Feuerwerksverbot, um das historische Stadtzentrum vor Schäden zu schützen. Auch zum Beispiel im Bereich der Kliniken dürfen keine Feuerwerkskörper abgeschossen werden. Verboten sind in der Nacht auf den 1. Januar sämtliche Feuerwerkskörper der Klasse II, die üblicherweise zum Jahreswechsel verwendet werden. In der Universitätsstadt besteht seit 2009/2010 ein Feuerwerksverbot für die Altstadt. Das Freiräumen der Straßen nach Silvester übernehmen die Kommunalen Servicebetriebe Tübingen im Rahmen des normalen Dienstbetriebs. Es fallen also keine zusätzlichen Kosten an.
Stuttgart plant Feuerwerksverbot
Die Landeshauptstadt Stuttgart plant in Abstimmung mit der Polizei erneut ein Feuerwerksverbot. Es habe in der Vergangenheit bereits mehrfach Verbote zum Abbrennen von Pyrotechnik gegeben, sagte eine Stadtsprecherin. So im Jahr 2019 durch eine städtische Verfügung, in den Jahren 2020 und 2021 durch die damaligen Corona-Verordnungen des Landes. Aber die Stadt habe hier den Geltungsbereich eigenständig festgelegt. In den zurückliegenden Jahren sei der Schlossplatz für Besucher kein schöner Ort gewesen, um den Jahreswechsel zu feiern, steht in der entsprechenden Vorlage.
»Der Schlossplatz war überfüllt, Feuerwerkskörper wurden unkontrolliert abgeschossen, einzelne Personen wurden angegriffen und es kam zu sexuellen Übergriffen.« Nur durch ein großes Polizeiaufgebot konnte die Situation beherrscht werden. Im Jahr 2019 habe es auf dem Schlossplatz deshalb eine zentrale städtische Veranstaltung gegeben, um einen friedlichen Jahreswechsel zu feiern. Ziel sei in diesem Jahr eine ähnliche Veranstaltungskonzeption, um den Schlossplatz wieder für Gäste jeden Alters und Geschlechts attraktiv zu machen.
18 bis 20 Tonnen Abfall
Ohne Böllerverbot fielen in Stuttgart etwa 18 bis 20 Tonnen Abfall an. Die Entsorgungskosten liegen bei rund 4000 Euro, die Kosten für eingesetzte Fahrzeuge und Mitarbeiter bei rund 12.000 Euro. Insgesamt fallen somit für eine Silvesterreinigung - in der Innenstadt und in den Bezirken Nord, West und Ost - Kosten in Höhe von rund 16.000 Euro an.
In Ulm, Heidelberg, Mannheim und Freiburg wird es keine über die bundesweit geltenden Regelungen hinausgehenden Verbote beim Silvesterfeuerwerk geben, wie die Stadtsprecherinnen und Stadtsprecher mitteilten. Die Freiburger Sprecherin sagte, dass es nach der gesetzlichen Regelung bereits jetzt verboten sei, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen abzubrennen. »Dafür bedarf es keiner Festlegung eines Verbots auf kommunaler Ebene.«
Auch die Stadt Karlsruhe hat nach Auskunft eines Sprechers bisher noch kein Böllerverbot an Silvester angeordnet und plant auch keine solche Maßnahme für dieses Jahr. Dasselbe gilt für Heidelberg. In Abstimmung mit der Polizei sei ein sogenanntes Böllerverbot seitens der Stadt derzeit nicht geplant. Verbote dieser Art habe Heidelberg auch in der Vergangenheit nicht erlassen, sagte ein Sprecher. Am Neujahrstag werde die Innenstadt ab den frühen Morgenstunden gereinigt. Dabei seien zwölf Beschäftigte und drei Kehrmaschinen etwa fünf bis sechs Stunden im Einsatz.
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