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Aktuell Ukraine

Aufruf: Vorsorglich Wohnraum für Flüchtlinge im Landkreis Tübingen melden

Das Tübinger Landratsamt plant für alle Eventualitäten. Aktuelle Infos für alle, die Menschen aus der Ukraine helfen wollen, gibt's auf der Homepage.

Erschöpft
Zwischen Reisetaschen sitzend warten aus der Ukraine geflüchtete Menschen am Sonntagmorgen am Berliner Hauptbahnhof auf ihre Weiterreise. Foto: Paul Zinken
Zwischen Reisetaschen sitzend warten aus der Ukraine geflüchtete Menschen am Sonntagmorgen am Berliner Hauptbahnhof auf ihre Weiterreise.
Foto: Paul Zinken

KREIS TÜBINGEN. Die schlimmen Geschehnisse in der Ukraine machen betroffen – und rufen eine Welle der Solidarität hervor, auch im Landkreis Tübingen. Viele Einwohnerinnen und Einwohner möchten helfen: sei es mit Sach- oder Geldspenden oder auch mit der Bereitstellung von Wohnraum. Einige unter ihnen haben persönliche Kontakte in die Ukraine und haben bereits Verwandte oder Freunde bei sich in der Wohnung aufgenommen.

Das Landratsamt Tübingen und die Städte und Gemeinden im Landkreis sind sehr dankbar für diese große Hilfsbereitschaft. Es besteht ein regelmäßiger enger Austausch der kommunalen Ebene mit dem Ministerium für Justiz und Migration, bei dem die Koordination von Maßnahmen zusammenläuft.

Aktuell stellt sich die Situation in der Ukraine so dar, dass die Menschen sich eher in den Nachbarstaaten – insbesondere in Polen – aufhalten, weil sie hoffen, möglichst rasch wieder in ihre Heimat zurückkehren zu können. Sollte der Konflikt weiter andauern, so werden auch die Landkreise in Baden-Württemberg Menschen aufnehmen, die aus der Ukraine zu uns flüchten.

Mietvertrag im Bedarfsfall

Vorsorglich rufen der Kreis, Städte und Gemeinden deshalb dazu auf, leerstehenden Wohnraum zu melden, die der Landkreis für die Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten anmieten kann. Hier kommen beispielsweise auch Ferienwoh-nungen oder dergleichen in Betracht. Die eingehenden Angebote werden gesammelt. Ein Mietvertrag kommt nur im Bedarfsfall zustande. Ansprechpartner für die Meldung von Wohnraum sind direkt die Bürgermeisterämter der Städte und Gemeinden, die jeweils auf ihrer Homepage eine Kontaktadresse für weitere Informationen angeben werden.

Unter www.kreis-tuebingen.de/ukraine stellt das Landratsamt Tübingen Informationen zur Verfügung, die regelmäßig aktualisiert werden. Fragen zu Themen wie Sozialhilfe, Schulpflicht, Krankenversicherung und anderes werden derzeit auf Bundesebene geklärt. Es ist davon auszugehen, dass Geflüchtete aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz behandelt werden und so die entsprechende Unterstützung erhalten.

Das Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg hat auf seiner Webseite (Rubrik Migration) eine FAQ-Übersicht zusammengestellt.

Spenden an Organisationen

Für Geld- und Sachspenden wendet man sich am besten an die Organisationen und Initiativen, die sich gezielt um dieses Thema kümmern. Der Kreis und die Städte und Gemeinden können keine solchen Spenden entgegennehmen. (la)