Logo
Aktuell Prozess

Angeklagter hatte Verhältnis mit 14-Jähriger

37-Jähriger Tübinger, der ein sexuelles Verhältnis mit einer Minderjährigen hatte, legt Geständnis ab

Foto: dpa
Foto: dpa

TÜBINGEN. »Ich räume alle Tatvorwürfe ein.« Nach seinem Geständnis, zwischen Herbst 2007 und Juli 2008 eine sexuelle Beziehung mit einem minderjährigen Mädchen eingegangen zu sein, darf der angeklagte 37-jährige Tübinger nun doch noch auf eine Bewährungsstrafe hoffen. »Wir waren ineinander verliebt«, versuchte er die Taten zu rechtfertigen. »Aber es war ein Fehler, ich wusste das und bereue, das damals so gemacht zu haben. Ich hätte mehr Verantwortung übernehmen müssen«, so der Angeklagte.

Am ersten Verhandlungstag Ende September hatte der 37-Jährige zu den Vorwürfen noch geschwiegen. Seine beiden Verteidiger hatten zudem einen Verständigungsvorschlag der 3. Großen Jugendkammer des Tübinger Landgerichts abgelehnt. Am Dienstag kam nun die Wende. Sie hätten sich mit ihrem Mandanten noch einmal intensiv besprochen und zeigten nun Interesse, den Verständigungsvorschlag der Jugendkammer entgegenzunehmen, so Verteidigern Anja Wagner gestern.

Und dies hatte sehr positive Folgen für den Angeklagten, denn der Vorschlag der Jugendkammer fiel »sehr milde« aus, wie der Vorsitzende Richter Armin Ernst am Dienstag meinte. Der 37-jährige Tübinger kann nach seinem Geständnis nun mit einer Strafe zwischen einem Jahr und neun Monaten und zwei Jahren und drei Monaten rechnen. Eine Bewährung ist nur bis zu einer Haftstrafe von zwei Jahren möglich, aber mit einer solchen ist, wie zwischen den Zeilen herauszuhören war, auch zu rechnen.

»Ich hätte mehr Verantwortung übernehmen sollen«

Doch das Angebot der Kammer schmeckte nicht allen Verfahrensbeteiligten. Die Begründung des Gerichts, warum der Vorschlag so milde ausfiel, konnte die Erste Staatsanwältin Rotraud Hölscher nicht ganz nachvollziehen. Der Angeklagte habe damals die ganze Familie des Mädchens manipuliert. Auch das Nachtatverhalten des Angeklagten sei nicht gut gewesen. Er habe immer nur auf die Wahrnehmung seiner Rechte gedrängt, aber seine Pflichten vernachlässigt. Sie könne dem Vorschlag nur zustimmen, so Hölscher, wenn das Opfer, das in dem Prozess durch eine Anwältin vertreten wird, damit einverstanden sei.

Die Anwältin telefonierte daraufhin noch einmal mit ihrer Mandantin, die heute in Berlin lebt. Das Ergebnis: Die 24-Jährige möchte nicht, dass ihr Ex-Freund ins Gefängnis kommt, möchte aber, dass er endlich einsieht, dass es nicht richtig war, was er damals getan hat.

Der Mann hatte die Minderjährige damals stark beeinflusst. Sie war schließlich so beeindruckt von ihm, dass sie im Alter von 14 Jahren unbedingt ein Kind von ihm wollte, um den so cool wirkenden, älteren Mann für immer an sich zu binden. Es kam auch dazu, die Tochter kam 2008 zur Welt.

Der 37-Jährige habe nie Unterhalt für das Kind bezahlt. Er sei aber immer »unglaublich fordernd« gewesen und habe über das Kind »großen Druck auf sie ausgeübt«. Dies solle er doch in Zukunft unterlassen, forderte die 24-Jährige über ihre Anwältin.

Dass sie ihre Ruhe haben will, scheint der 37-Jährige aber noch nicht so recht begriffen zu haben. Er fährt immer noch sehr häufig nach Berlin, um sein Kind zu sehen. Darüber hinaus überlegte sich der selbstständige Gartenpfleger vorübergehend, seinen Betrieb nach Berlin zu verlegen.

»Ich wüsste nicht, wie ich das machen sollte«

»Eine beunruhigende Vorstellung«, bezeichnete dies die Nebenklagevertreterin Christina Clemm. Ihre Mandantin, sei doch mit Absicht so weit wie möglich weg von ihm gezogen und es habe überhaupt keine gemeinsamen Pläne gegeben. Zu dem Umzug wird es wohl aber gar nicht kommen, weil der 37-Jährige nach eigener Aussage seinen Betrieb nicht verlegen kann. »Ich wüsste nicht, wie ich das machen sollte.« Der Prozess wird am 6. November mit den Plädoyers fortgesetzt, auch ein Urteil ist zu erwarten. (GEA)