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An der Tübinger Uniklinik gibt es wieder eine Maskenpflicht

FFP2-Maske
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. Foto: Frank Rumpenhorst
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch.
Foto: Frank Rumpenhorst

TÜBINGEN. Am Uniklinikum Tübingen gilt ab Montag, 13. November, für Besucher sowie ambulante Patientinnen und Patienten Maskenpflicht. Das teilt die Uniklinik in einer Pressemitteilung mit. Laut aktuellem Wochenbericht des Robert Koch Instituts zu akuten respiratorischen Erkrankungen steigt die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Meldedaten für COVID-19 weiter. Sprich: Immer mehr Menschen in Deutschland infizieren sich wieder mit dem Coronavirus, aber auch mit anderen Infektionserregern. »Um insbesondere vulnerable Patientinnen und Patienten davor zu schützen, sich während ihres Aufenthalts am Universitätsklinikum (UKT) zu infizieren, haben wir zusammen mit unseren Experten entschieden, die Regelungen anzupassen«, so Professor Jens Maschmann, Leitender Ärztlicher Direktor und Vorstandsvorsitzender.

Ab Montag, 13. November 2023 gilt daher für folgende Personengruppen die Pflicht, in den Gebäuden des UKT einen einfachen Mund-Nasen-Schutz (MNS, »OP-Maske«) zu tragen: für ambulante und Tagesklinik-Patientinnen und -Patienten, für Besuchspersonen, für alle Personen mit Erkältungssymptomen. Die genannten Personengruppen werden gebeten, eigenständig einen MNS mitzubringen, er wird aber auch vor Ort zur Verfügung gestellt. Im direkten Patientenkontakt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des UKT ab Montag ebenfalls durchgehend mit Mund-Nasen-Schutz arbeiten. (GEA)