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Frau klaut Brötchen, während der Tübinger Gemeinderat tagt

Im Tübinger Rathaus ist eine Frau mit Rucksack unterwegs gewesen, die mehrere Brötchen aus dem Büfett des Gemeinderats gestohlen haben soll. Was bisher bekannt ist.

Auf die belegte Brötchen des Rathaus-Büfetts hat es eine Unbekannte abgesehen.
Auf die belegte Brötchen des Rathaus-Büfetts hat es eine Unbekannte abgesehen. Foto: Daniel Karmann/dpa
Auf die belegte Brötchen des Rathaus-Büfetts hat es eine Unbekannte abgesehen.
Foto: Daniel Karmann/dpa

TÜBINGEN. An gleich drei Sitzungsabenden des Gemeinderats war offenbar eine Unbekannte im Tübinger Rathaus unterwegs gewesen. Nicht etwa aus Interesse für das Stadtgeschehen, sondern um heimlich Brötchen aus dem Büfett mitzunehmen. Jedes Mal stopfte sie ihren Rucksack damit voll. Das bestätigt die Stadt Tübingen auf GEA-Anfrage und Zeugen, denen die Frau in den vergangenen Wochen aufgefallen ist. Ein ähnlicher Fall sei in den letzten Jahren nicht bekannt, heißt es aus dem Rathaus.

Grundsätzlich liegen die Kosten für die Verpflegung im Gemeinderat bei 300 bis 600 Euro für eine Sitzung. Es gibt belegte Brötchen, herzhafte Stückle, eine Rohkostplatte. Die Kosten übernimmt die Fachabteilung Gremien und Kommunalrecht, die die Gemeinderatssitzungen vorbereitet.

Kein weiterer Vorfall

In der jüngsten Gemeinderatssitzung, vergangenen Donnerstag, hat sich die mutmaßliche Brotdiebin nicht mehr ins Rathaus getraut. »Wir gehen davon aus, dass die Präsenz der Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes sowie die mediale Berichterstattung über den Vorfall Wirkung gezeigt haben und sich die Sache damit erledigt hat«, sagt eine Pressesprecherin der Stadt Tübingen.

»Den derzeitigen Recherchen zufolge liegt uns keine entsprechende Strafanzeige vor«, berichtet ein Pressesprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen. Er ergänzt: »Das Polizeirevier Tübingen wird sich diesbezüglich mit der Stadtverwaltung Tübingen in Verbindung setzen.«

Der Tatbestand »Mundraub«, wie er umgangssprachlich häufig Verwendung finde, existiere im Strafgesetzbuch nicht, erläutert die Polizei. Bis Mitte der 70er-Jahre wurde Mundraub im Strafgesetzbuch als eigenständige Straftat erwähnt. Seit 1975 gibt es den Mundraub als Eintrag allerdings nicht mehr. Heute spielt es keine Rolle mehr, was entwendet wird: Egal, ob Lebensmittel oder Gegenstände, es handelt sich um Diebstahl, der nach § 242 Strafgesetzbuch zu ahnden ist. »Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft«, ist dem Strafgesetzbuch zu entnehmen. Schon der Versuch, etwas zu stehlen, sei strafbar, ist weiter im Strafgesetzbuch zu lesen. (GEA)