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Aktuell Pandemie

Baden-Württemberg: längere Corona-Auflagen ermöglichen

2G-Modell auf der Reeperbahn
Ein Hinweis auf die 2G-regeln hängt an einem Geschäft. Foto: Markus Scholz
Ein Hinweis auf die 2G-regeln hängt an einem Geschäft.
Foto: Markus Scholz

STUTTGART. Das Land Baden-Württemberg dringt auf eine Verlängerung der Rechtsgrundlage für tiefgreifendere Corona-Maßnahmen über den 20. März hinaus. Im Entwurf für das Beschlusspapier (Stand 14.00 Uhr) des Bund-Länder-Treffens, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, hat die Landesregierung eine Protokollerklärung einfügen lassen. Darin heißt es: »Baden-Württemberg fordert die Bundesregierung auf, mit Blick auf das Infektionsschutzgesetz eine Lösung auf den Weg zu bringen, die es den Ländern ermöglicht, auch nach dem 19. März 2022 notwendige Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen.«

Dem Vernehmen nach will das Land die Protokollerklärung stehen lassen, allerdings könnte sich das durch die Verhandlungen während der Ministerpräsidentenkonferenz am Mittwochnachmittag noch ändern.

Regierungschef Winfried Kretschmann (Grüne) dringt schon länger darauf, dass der »Instrumentenkasten« der Länder für den Ernstfall gefüllt bleiben müsse. Sollte die Koalition aus SPD, Grünen und FDP jedoch vor dem 20. März keinen neuen Beschluss im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz herbeiführen, haben die Länder keine Möglichkeit mehr, Maßnahmen zu erlassen - sie können dann nicht mal mehr das Tragen von Masken vorschreiben.

Baden-Württemberg mahnt in der geplanten Protokollerklärung: »Die gemeinsam von Bund und Ländern angestrebten Öffnungsschritte erfordern eine Absicherung durch geeignete Maßnahmen. Zudem muss gewährleistet werden, dass die Länder auf den hoffentlich nicht eintretenden Fall unerwartet stark ansteigender Fälle mit einer Überlastung der Krankenversorgung angemessen reagieren können. Eine Öffnung ohne Absicherung widerspricht dem Vorsorgeprinzip.«

Das Land fordert deshalb, dass es auch nach dem 20. März möglich bleiben müsse, Kultur- und Sportveranstaltungen zu untersagen oder die Zuschauerzahl zu beschränken. Zudem sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten auch weiter testen können. (dpa)