TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Tübingen ermitteln gegen einen 28 Jahre alten Mann, der im Verdacht steht, seit Dezember 2018 mehrere Raub- und Sexualstraftaten zum Nachteil Minderjähriger begangen zu haben. Der Tatverdächtige befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Den bisherigen kriminalpolizeilichen Ermittlungen zufolge hatte der Beschuldigte vermutlich im Dezember des vergangenen Jahres ein damals 13 Jahre altes Mädchen in seine Tübinger Wohnung eingeladen. Dort soll er an dem bekleideten Kind sexuelle Handlungen vorgenommen haben. Zirka vier Wochen später soll er ebenfalls in seiner Wohnung einer zur Tatzeit 16-jährigen Jugendlichen Alkohol und Betäubungsmittel gegeben und sie anschließend vergewaltigt haben.
Darüber hinaus steht der 28-Jährige im Verdacht, am Abend des 24.08.2019 im Bereich der Blauen Brücke in Tübingen einen 14-Jährigen getreten zu haben. Auf Verlangen des Beschuldigten übergab das Opfer ihm demnach seine Baseballmütze.
Unmittelbar danach soll er nach derzeitigem Ermittlungsstand dem zwölfjährigen Begleiter des Jugendlichen dessen Bluetooth-Box aus den Händen gerissen haben. Den beiden Jungen war der Tatverdächtige flüchtig bekannt.
Sowohl die Sexual- als auch die Raubdelikte waren von den Opfern erst mehrere Wochen später bei der Polizei zur Anzeige gebracht worden. Durch die in der Folge geführten Ermittlungen der Kriminalpolizei ergab sich der dringende Tatverdacht gegen den 28-Jährigen.
Die Staatsanwaltschaft Tübingen erwirkte daraufhin einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits von seiner Wohnanschrift abgemeldet hatte und seither offenbar ohne festen Wohnsitz war. Am Donnerstag, 5.12.2019, gelang es dennoch, ihn am Bahnhof in Rottenburg festzunehmen. An seinem aktuellen Aufenthaltsort in Rottenburg fanden und beschlagnahmten die Beamten zudem die erpresste Baseballmütze des 14-jährigen Jungen.
Der 28-Jährige, bei dem es sich um einen irakischen Staatsbürger handelt, wurde noch am selben Tag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug, worauf der Mann in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert wurde. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an. (pol)