Vermutlich durch Funkenflug, der zudem noch durch die Hanglage begünstigt wurde, griff das Feuer zunächst auf die Holzwand und anschließend auf den Dachgiebel der Gartenlaube über. Bis zum Eintreffen der alarmierten Feuerwehr war der Brand bereits weitgehend gelöscht, sodass die Feuerwehrleute lediglich noch die Nachlöscharbeiten übernehmen mussten. Der entstandene Sachschaden wird auf etwa 3.000 Euro beziffert. (pol)
Verdacht der fahrlässigen Brandstiftung in Tübingen
TÜBINGEN. Der junge Mann hatte gegen 19 Uhr auf dem Grundstück mit seinen Freunden in einer gemauerten Grillstelle ein Grillfeuer entfacht. Allerdings befand sich die Grillstelle nur wenige Meter neben einer Gartenhütte.