TÜBINGEN. Der Mann fiel den Beamten kurz nach 16.30 Uhr in der Gmelinstraße in stadtauswärtiger Richtung auf, da er zwei kleine Kinder vor sich auf einem Motorroller sitzen hatte. Nachdem er nach rechts in die Wildermuthstraße abgebogen war, wurde das Zweirad von der Streife angehalten.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass die vierjährige Tochter ordnungsgemäß in einem Kindersitz saß. Zwischen ihr und dem Vater saß jedoch der sieben Jahre alte Sohn ohne jegliche Sicherung.
Weiterhin bemerkten die Polizisten, dass die Kinder Skihelme statt den vorgeschriebenen Motorradhelmen trugen. Bei der Überprüfung des Kleinkraftrads entdeckten die Beamten, dass der Roller nicht versichert war. Es war ein Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2017 angebracht. Gegen den Fahrer wurden entsprechende Anzeigen gefertigt. (pol)