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Raubüberfall auf Reutlinger Bank bei ZDF-Sendung »Aktenzeichen XY … ungelöst«

REUTLINGEN. Fast genau ein Jahr ist es her, dass ein unbekannter Bankräuber am Nachmittag des 24. Februar 2022 die Filiale der Kreissparkasse Reutlingen in der Gustav-Groß-Straße in Reutlingen überfallen hat. Trotz der umfangreichen Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen und einer breiten Öffentlichkeitsfahndung konnte der Täter bislang nicht gefasst werden. Nun wird der Fall am Mittwoch um 20.15 Uhr im ZDF in der Sendung »Aktenzeichen XY... ungelöst« präsentiert, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung des Polizeipräsidums Reutlingen und der Staatsanwaltschaft Tübingen.

FOTO: POLIZEI REUTLINGEN

Das Team um Moderator Rudi Cerne hat das Verbrechen in enger Zusammenarbeit mit dem Kriminalkommissariat Reutlingen in einem Filmbeitrag aufgearbeitet. Von der Ausstrahlung erhoffen sich die Ermittler neue Hinweise, die zur Aufklärung der Tat beitragen können.

Foto: Polizei Reutlingen
Foto: Polizei Reutlingen

Wie bereits berichtet, hatte der Unbekannte gegen 14.30 Uhr die Filiale der Kreissparkasse betreten und von einer Beschäftigten unter Vorhalt einer Pistole Geld gefordert. Mit einem mittleren, fünfstelligen Geldbetrag war er zu Fuß in Richtung Sonnenstraße geflüchtet, von wo er zuvor auch gekommen war.

Beamte des Kriminalkommissariats Reutlingen nehmen am Sendetag unter 071219424004 eingehende Hinweise entgegen. Auch später können sich Zeugen jederzeit melden – dann unter der Rufnummer 07121/942-3333 beim Polizeirevier Reutlingen, das rund um die Uhr besetzt ist, oder auch per E-Mail unter reutlingen.kk@polizei.bwl.de.

Für Hinweise, die zur Ermittlung und Ergreifung der Täter führen, wurde von Seiten der Bank eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Wahrnehmung präventivpolizeilicher Aufgaben oder die Verfolgung von Straftaten gehört. Über die Zuerkennung und Verteilung entscheidet der Auslobende unter Ausschluss des Rechtsweges. (pol)