REUTLINGEN. Wegen des Verdachts des schweren Bandendiebstahls ermitteln die Staatsanwaltschaft Tübingen und das Kriminalkommissariat Reutlingen gegen drei wegen Eigentumsdelikten bereits polizeibekannte Männer im Alter von 30, 34 und 42 Jahren. Das Trio, das mehrere Ladendiebstähle begangen haben soll, wurde nach einer neuerlichen Tat am Montagabend in einem Supermarkt in der Reutlinger Emil-Adolff-Straße vorläufig festgenommen und befindet sich bereits in Untersuchungshaft.
Täter zieht Messer im Supermarkt
Wie die Polizei mitteilte, nahmen der 30-Jährige sowie der 42-Jährige gegen 19 Uhr zwei Flaschen Alkoholika aus der Auslage und begaben sich ohne zu bezahlen zum Ausgang. Dort wurden sie von Mitarbeitern des Markts angesprochen und zeitgleich aufgrund eines am Ladendiebstahls ein paar Tage zuvor, der den Personen ebenfalls zur Last gelegt wird, wiedererkannt. Auf dem Weg zurück in die Filiale soll der 42-Jährige renitent geworden sein, weshalb er von den Angestellten festgehalten werden musste. In der Folge soll der Mann ein Taschenmesser gezogen und auch geöffnet haben. Es konnte ihm von einem der Mitarbeiter jedoch aus der Hand geschlagen werden. Bis zum Eintreffen der alarmierten Streifenwagenbesatzungen wurde der 42-Jährige auf dem Boden festgehalten. Er und sein 30 Jahre alter, mutmaßlicher Komplize wurden von den Beamten vorläufig festgenommen. Ebenso der 34-jährige Begleiter der beiden, der sich noch im Markt aufgehalten hatte und an der Tat am 11. Januar beteiligt gewesen sein soll.
Diebesgut im Fluchtauto sichergestellt
In einem auf dem Parkplatz des Supermarkts geparkten Auto mit ausländischer Zulassung, das von dem Trio genutzt worden sein dürfte, stellten die Beamten später unter anderem mehrere Flaschen hochwertiger Alkoholika sowie diverse Parfumflakons fest. Das Fahrzeug sowie das mutmaßliche Diebesgut, das bislang noch nicht zugeordnet werden konnte, wurden beschlagnahmt.
Die drei georgischen Staatsangehörigen wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen am Dienstagnachmittag beim Amtsgericht Tübingen dem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ die von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehle und ordnete gegen die Beschuldigten die Untersuchungshaft an.
Die Ermittlungen des Kriminalkommissariats Reutlingen, insbesondere zu möglichen weiteren Taten des Trios sowie der Herkunft der beschlagnahmten Beweismittel, dauern an. (pol)