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Mann aus Reutlingen wegen Drogenhandel angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Tübingen erhebt Anklage gegen zwei Männer aus Reutlingen und Freiberg wegen unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln.

Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Im Tübinger Landgericht ist jetzt ein 64-Jähriger wegen schweren sexuell
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. Foto: dpa
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand.
Foto: dpa

REUTLINGEN/TÜBINGEN. Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat am 14. Juni Anklage beim Landgericht Tübingen gegen zwei Männer aus Reutlingen und Freiberg unter anderem wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Beihilfe hierzu erhoben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Der aus Reutlingen stammende 28 Jahre alte Angeschuldigte soll sich laut Anklage spätestens im März 2020 entschlossen haben, sich durch den An- und Verkauf größerer Mengen Betäubungsmittel, insbesondere Marihuana, Haschisch und Kokain, eine dauerhafte Einnahmequelle zur Finanzierung seines Lebensunterhalts zu verschaffen. Die Betäubungsmittel soll sich der Angeklagte hierbei über bislang überwiegend nicht bekannte Lieferanten verschafft und an Abnehmer aus den Bereichen Reutlingen und Hechingen weiterveräußert haben. Für seine Geschäfte soll der Angeschuldigte zumindest zeitweise ein Krypto-Handy genutzt haben, auf welchem die Software EncroChat installiert und zur Kommunikation genutzt wurde. Im Zeitraum vom 31. März bis zum 7. Dezember 2020 soll der aus Reutlingen stammende Angeschuldigte in insgesamt 26 Einzeltaten jeweils mit Marihuana- oder Haschischmengen zwischen ein und zehn Kilogramm oder Kokainmengen zwischen 200 Gramm und einem Kilogramm gehandelt haben. Gegen ihn ist daher auch im Rahmen der Anklage die Einziehung des Wertes von Taterträgen in einer Höhe von 106.600 € beantragt.

Angeklagter aus Reutlingen hat sich noch nicht zum Tatvorwurf geäußert

Dem mitangeklagten 27-jährigen Mann aus Freiberg liegt zur Last, den Handel des aus Reutlingen stammenden Angeklagten in dessen Auftrag dadurch unterstützt zu haben, dass er in mindestens sieben Fällen Betäubungsmittel transportierte und an Abnehmer übergab. Während der aus Reutlingen stammende Angeschuldigte sich bislang nicht zum Tatgeschehen eingelassen hat, hat der aus Freiberg stammende Angeschuldigte die ihm zur Last liegenden Taten weitgehend eingeräumt. 

Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens waren zunächst beide Angeschuldigte in Untersuchungshaft genommen worden, der Haftbefehl gegen den aus Freiberg stammenden Angeschuldigten wurde jedoch zwischenzeitlich außer Vollzug gesetzt. Die Staatsanwaltschaft wertet die Taten als unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bzw. Beihilfe hierzu. Das Gesetz sieht hierfür grundsätzlich Freiheitsstrafen von 1 bis zu 15 Jahren vor, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtmG.

Bei dem erwähnten Kommunikationsmittel EncroChat handelte es sich um ein in Europa ansässigen Dienstleistungsanbieter, der Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikationsnetzwerke und Endgeräte (Krypto-Handys) anbot. Da diese Dienstleistungen stark von Mitgliedern der organisierten Kriminalität zur Planung und Durchführung krimineller Aktivitäten genutzt wurden, leitete Europol zwischen März und Juni 2020 Ermittlungsverfahren gegen das Netzwerk ein. Dies führt letztlich dazu, dass EncroChat den Geschäftsbetrieb einstellen musste.  (pm)