Verkehrsteilnehmer hatten gegen 21 Uhr einen Fußgänger gemeldet, der auf der B 28, etwa 250 Meter nach dem Gaskessel, in Richtung Betzingen unterwegs war. Bei der sofortigen Überprüfung der gefährlichen Situation trafen die Beamten tatsächlich auf einen alkoholisierten 43-Jährigen, der auf Schusters Rappen die Bundesstraße entlang schlenderte. Wie die Beamten anschließend mit viel Mühe in Erfahrung brachten, war bei dem Mann offensichtlich an diesem Abend alles zusammengekommen: Erst wenige Tage zuvor in den Landkreis Reutlingen zugezogen waren ihm weder Anschrift noch Wohnort geläufig. Der deutschen Sprache nicht mächtig und mit erschöpftem Handy-Guthaben war keine Hilfe in Aussicht, weshalb er sich über die B 28 nach Tübingen und dann wohl anschließend über die B 27 zum einzigen, ihm bekannten Ort - seiner Arbeitsstelle in Kirchentellinsfurt - aufmachen wollte. Mit einigen Anstrengungen gelang es den Beamten schließlich, seine Wohnanschrift in einer Kreisgemeinde zu ermitteln und ihn dort wohlbehalten und glücklich abzuliefern. (pol)
Betrunkener geht auf der B 28 spazieren
REUTLINGEN. Wegen eines Mannes, der nicht mehr heimfand, waren Beamte des Polizeireviers Reutlingen am Sonntagabend gefordert.