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88-jähriger Reutlinger mit Enkeltrick betrogen

Enkeltrickbetrüger haben im Laufe der vergangenen Woche einen 88-jährigen Reutlinger um eine beträchtliche Geldsumme gebracht.

Geldscheine
Geldscheine Foto: dpa
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Foto: dpa
REUTLINGEN. Der Mann hatte schon am 16. Mai 2018 einen ersten Anruf eines Kriminellen erhalten, der sich als Freund der Enkelin ausgab und behauptete, in Geldnot zu sein. In mehreren Telefonaten, die sich bis zum Nachmittag des folgenden Tages zogen, gelang es dem Betrüger, seinem Opfer vorzutäuschen, das Geld leihweise für die Hinterlegung einer Kaution bei einem Notar zu benötigen, weshalb der 88-Jährige mehrere tausend Euro bei seiner Bank abhob. Wie immer bei derartigen Straftaten holte der angebliche Freund der Enkelin natürlich das Geld nicht persönlich ab, sonst wäre der Betrug gleich aufgeflogen. Stattdessen schickte der Anrufer einen Komplizen, der dem arglosen Opfer als Gehilfe eines Notars vorgestellt wurde. Erst am Tag darauf wurde die Polizei alarmiert. Von den Tätern und ihrer Beute fehlt bislang jede Spur.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Die Polizei rät:

- Fragen Sie genau nach, wenn sich ein unbekannter, angeblicher Angehöriger oder Bekannter meldet und von sich aus seinen Namen nicht nennt.

  • Bieten Sie dem Anrufer auf keinen Fall einen Namen an, den er dann nutzen kann, um weiter Ihr Vertrauen zu erschleichen.
  • Notieren Sie sich auf jeden Fall die Telefonnummer des Anrufers und überprüfen Sie seine Angaben mit Hilfe Ihrer Angehörigen. Wenn jemand  wirklich Hilfe braucht, wird er Verständnis dafür haben, wenn Sie sein Anliegen überprüfen und jemanden zu Rate ziehen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.
  • Übergeben Sie nie Geld einem Fremden, egal für wen er sich ausgibt oder in wessen Auftrag er angeblich handelt.
  • Wenn sich der Verdacht ergibt, dass es sich um einen betrügerischen Anruf handelt, melden Sie diesen unverzüglich der Polizei.

Besonders appelliert die Polizei auch an die Aufmerksamkeit von Bankbediensteten: Sprechen Sie Senioren ruhig an, wenn diese plötzlich entgegen ihren sonstigen Angewohnheiten beträchtliche Geldsummen abheben oder von einer Notlage eines Angehörigen berichten. Auf diese Art und Weise konnte in einzelnen, zurückliegenden Fällen verhindert werden, dass der/die Betroffene Geld einem Betrüger gibt. (pol)