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Eineinhalb Jahre nach Überfall auf Bank in Walddorfhäslach: Polizei ermittelt Täter

Mit diesem Foto fahndet die Polizei nach dem Walddorfhäslacher Bankräuber.
Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach dem Walddorfhäslacher Bankräuber. Foto: Polizeipräsidium Reutlingen
Mit diesem Foto fahndete die Polizei nach dem Walddorfhäslacher Bankräuber.
Foto: Polizeipräsidium Reutlingen

WALDDORFHÄSLACH. Dem Kriminalkommissariat Reutlingen ist es gelungen, nach knapp eineinhalb Jahren einen Raubüberfall auf eine Bankfiliale in Walddorfhäslach aufzuklären, teilte die Polizei nun mit. Es konnte ein dringend tatverdächtiger, 41 Jahre alter Mann ermittelt werden, der sich bereits wegen zahlreicher anderer Straftaten in Haft befindet.

Am 1. September 2020 hatte ein maskierter Täter gegen 9.50 Uhr laut Polizeiangaben eine Bankfiliale in der Dettenhauser Straße in Walddorf betreten. Am Schalter hatte er eine Waffe gezogen und die Angestellten zur Herausgabe von Bargeld aufgefordert. Mit einem geringen Bargeldbetrag war ihm trotz einer sofort eingeleiteten Großfahndung die Flucht gelungen.

Umfangreiche Ermittlungen der Kriminalpolizei und eine Öffentlichkeitsfahndung mit Lichtbildern aus der Überwachungsanlage der Bank, Fahndungsplakaten und der Auslobung einer Belohnung in Höhe von 5.000 Euro, waren trotz zahlreicher Hinweise zunächst erfolglos geblieben, heitß es in der Pressemitteilung der Polizei. Immer wieder wurden jedoch von den Ermittlern am Tatort gesicherte DNA-Spuren mit den in einer Datenbank einliegenden Datensätzen verglichen. Einer dieser Abgleiche führte auf die Spur des 41 Jahre alten Mannes. Eine auf der Bekleidung des Filialleiters gesicherte Spur ergab eine Übereinstimmung mit der DNA des Mannes.

Der 41-jährige kosovarisch-serbische Staatsangehörige verbüßt momentan wegen Betrugs eine mehrjährige Haftstrafe und sitzt in einer Justizvollzugsanstalt ein. Aufgrund des dringenden Tatverdachts, auch für den Raubüberfall auf die Bank verantwortlich zu sein, erwirkte die Staatsanwaltschaft Tübingen beim zuständigen Ermittlungsgericht gegen den Tatverdächtigen nun für die Zeit nach Beendigung der derzeit laufenden Strafhaft einen Haftbefehl. Die Ermittlungen der Kriminalpolizei sind noch nicht abgeschlossen und dauern an. (pol)